Stadtentwicklung

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Stadtplanung in Merseburg geht alle Einwohnerinnen und Einwohner an.

Von Fragen der Gestaltung der unmittelbaren Nachbarschaft bis hin zu generellen Leitlinien der Stadtentwicklung - immer ist auch die Stadtplanung involviert. Die dafür Verantwortlichen arbeiten im Stadtentwicklungsamt in der Lauchstädter Str. 10. Die rechtlichen Mittel zur Gestaltung und Durchsetzung städtebaulicher Ziele sind der Flächennutzungsplan (FNP) und der Bebauungsplan (B-Plan). Während der Flächennutzungsplan die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen darstellt, bestimmt der Bebauungsplan für einzelne Baugebiete die Bebaubarkeit abschließend und damit rechtsverbindlich. Für Bauinteressenten ist somit der Bebauungsplan auf der Grundlage des geltenden Planungsrechts das bestimmende Planwerk.

Der Bebauungsplan wird als gemeindliche Satzung vom Stadtrat beschlossen. Dem voraus geht ein umfangreiches Planaufstellungsverfahren, das auch eine mehrfache Beteiligung der Öffentlichkeit vorsieht. So wird im Rahmen der so genannten vorgezogenen Bürgerbeteiligung die Öffentlichkeit gleich zu Beginn des Planaufstellungsverfahrens über die allgemeinen Ziele und Zwecke des zukünftigen Bebauungsplanes informiert. Selbstverständlich gibt es hier schon die Möglichkeit, erste Anregungen und Bedenken zu der vorgestellten Planung vorzubringen.

Im weiteren Aufstellungsverfahren erfolgt dann die öffentliche Auslegung des Entwurfes des zukünftigen Bebauungsplanes. Auch hier können wiederum Anregungen und Bedenken zu der ausgelegten Planung vorgebracht werden. Die insgesamt im Lauf des Aufstellungsverfahrens vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden einer Abwägung durch den Stadtrat unterzogen. Folgt er einen der vorgebrachten Argumente, so wird der Bebauungsplan zur Überarbeitung an die Verwaltung zurückverwiesen, um nach erneuter öffentliche Auslegung dann abschließend als gemeindliche Satzung beschlossen zu werden.

Schwerpunktaufgaben der Stadtplanung:

Allgemeine Aufgaben der städtebaulichen Planung:

  • Stadtentwicklungsplanung
  • Mitwirkung Raumordnungs- und Regionalplanung
  • Bauleitplanung
  • Stadtgestaltung
  • Stadtumbau-Ost/Rückbau
  • Gemeindliches Einvernehmen im bauaufsichtlichen Verfahren
  • Bescheide im Rahmen der Bescheinigungsrichtlinien
  • Mitwirkung Vorhaben und Planverfahren nach Bundes- und Landesgesetzen


Die Öffentlichkeit erhält Kenntnis über anstehende Planaufstellungsverfahren derzeit über das Amtsblatt und das Ratsinformationssystem. Um das Beteiligungsverfahren transparenter zu gestalten, wird als zusätzliche Dienstleistung auch über die örtliche Presse informiert und soll zukünftig auch im Internet auf anstehende Verfahren hingewiesen werden. Hierzu sind die Seiten aktuelle Bebauungsplanverfahren und Flächennutzungsplan und seine aktuellen Änderungsverfahren eingerichtet worden.

Folgende (Übersichts-) Pläne können Sie hier einsehen:


Folgende Satzungen und Richtlinien der Stadt Merseburg können Sie hier als PDF-Datei herunterladen


pdf Richtlinie für Fördermittel
pdf Infos zu steuerlichen Vergünstigungen
pdf Baumschutz-Verordnung (Innenbereich)
pdf Sondernutzungs-Satzung
pdf Sondernutzungsgebühren-Satzung
pdf Verwaltungskosten-Satzung
pdf Baumschutz-Verordnung des Landkreises Merseburg-Querfurt (Außenbereich)


weitere Satzungen der Stadt Merseburg finden Sie hier.

Zu folgenden Gesetzen stellen wir Ihnen Links zur Verfügung:

 

Kontakt: Stadtentwicklungsamt
Stadtverwaltung Merseburg
Stadtentwicklungsamt
Lauchstädter Str. 10
06217 Merseburg

Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Telefon: siehe Kontakte
Fax: (03461) 445 409
stadtentwicklung@merseburg.de

Die Mitarbeiter/innen des Stadtentwicklungsamtes:

Name  Funktion/eMail Telefon 
Herr Walther

Amtsleiter
ivo.walther@merseburg.de

03461/445400
Frau Krüger Sachgebietsleiterin Stadtplanung
Annette.krueger@merseburg.de
03461/445420
Frau Marschal  Sachgebietsleiterin Stadtsanierung
kerstin.marschal@merseburg.de
03461/445410