Gewerbeamt der Stadt Merseburg

Am 01.01.2024 treten mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) neue gesetzliche Regelungen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Kraft. Die rechtlichen Änderungen gelten ohne Übergangsregelung auch für bereits bestehende GbR. Bitte prüfen Sie als Gesellschafter, ob für ihr Unternehmen Handlungsbedarf besteht.

Im Gewerbeamt wird vom 22.-26.01.24 das Fachprogramm umgestellt. In dieser Zeit ist das Gewerbeamt geschlossen.

Das Gewerbeamt der Stadt Merseburg ist ein kommunales Dienstleistungsunternehmen. Neben der Führung des Gewerberegisters der Stadt Merseburg und den zugehörigen Ortsteilen Atzendorf, Beuna, Blösien, Geusa, Meuschau, Trebnitz und Zscherben sind wir für die Entgegennahme und Bearbeitung von Gewerbeanzeigen und Erlaubnisanträgen sowie für die Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister zuständig.

Sofern Sie in der Stadt Merseburg ein selbständiges Gewerbe ausüben wollen, ist diese (gewerbliche) Betätigung in jedem Fall gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit beim Gewerbeamt anzuzeigen.

Für einige Gewerbearten benötigen Sie darüber hinaus noch entsprechende Erlaubnisse, Bewilligungen (Zulassungen) oder Konzessionen, bevor Sie mit Ihrer gewerblichen Tätigkeit beginnen dürfen.

Um Ihnen die Beantragung der gegebenenfalls erforderlichen Erlaubnisse zu erleichtern, haben wir auf den folgenden Seiten einige wichtige Informationen zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass in aller Regel neben den  Antragsformularen noch andere wichtige Unterlagen einzureichen sind.

Darüber hinaus machen wir darauf aufmerksam, dass mit Eingang Ihres Erlaubnisantrages Bearbeitungsgebühren entstehen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich VOR IHRER ANTRAGSTELLUNG mit den zuständigen Mitarbeitern/-innen in Verbindung zu setzen.