Bauberatung

Sie wollen bauen oder umnutzen - ein Bauvorhaben realisieren

Genehmigungspflichtige und verfahrensfreie Bauvorhaben

Um bei der Verwirklichung eines Bauvorhabens nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, sind neben den planungsrechtlichen Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) auch die Regelungen der Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA) zu beachten.

  1. verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen (§ 60 BauO LSA), dazu gehören z.B. Garagen und überdachte Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis 50 m ²
  2. Genehmigungsfreistellung (§ 61 BauO LSA dazu gehören bestimmte Gebäude und bauliche Anlagen innerhalb eines Bebauungsplangebietes
  3. vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 62 BauO LSA), betrifft den Prüfumfang der Bauaufsichtsbehörde zu bestimmten Gebäuden und baulichen Anlagen
  4. Baugenehmigungsverfahren (§ 63 BauO LSA), betrifft den Prüfumfang der Bauaufsichtsbehörde der nicht unter § 62 BauO LSA fallenden baulichen Anlagen.

Nach § 74 der BauO LSA kann auf Antrag über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbständig beurteilt werden können, durch Bauvorbescheid entschieden werden.

  • Bevor ein Bauantrag gestellt wird, kann es daher in manchen Fällen sinnvoll sein, eine Bauvoranfrage zu stellen. So kann beispielsweise vor dem Kauf eines Grundstückes oder vor der Beauftragung eines Architekten mit der Planung einer Baumaßnahme abgeklärt werden, ob die gewünschte Bebauung des Grundstückes zulässig ist.

Der Bauvorbescheid ist für die Bauaufsichtsbehörde 3 Jahre bindend. Ein im Laufe der 3-Jahresfrist gestellter Bauantrag muss daher hinsichtlich der mit dem Bauvorbescheid bereits geklärten Punkte nicht erneut geprüft werden. Die Bauvoranfrage ist an keine Form gebunden. Es sollte jedoch aus Ihr hervorgehen, dass es sich um eine Bauvoranfrage handelt. Zur Bearbeitung der Bauvoranfrage sind dem formlosen Antrag die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu klärenden Fragestellungen - bitte konkret formulieren - erforderlich sind - hilfreich ist: Lageplan (wo?) + Baubeschreibung (geplante Nutzung) (was?) + Entwurfsskizze (wie?)

Gesetze, die beim Bauen zu beachten sind:

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
  • Nachbarschaftsgesetz (NbG)
  • Denkmalschutzgesetz (DSchG)