Jugendfreizeiteinrichtungen
In den städtischen Jugendeinrichtungen gilt die 3G-Regelung.
Bürgerinnen und Bürger ab dem vollendeten 18. Lebensjahr dürfen städtische Gebäude nur betreten, wenn sie entsprechend der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung ( SchAusnahmV.pdf (gesetze-im-internet.de) nachweislich geimpft, genesen oder PoC oder PCR getestet sind (die zugrunde liegende Testung darf maximal 24 Stunden zurückliegen).
Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Bitte beachten Sie, dass Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 17 Jahren in der Ferienzeit nicht von der Testpflicht befreit sind, da in diesem Zeitraum keine regelhafte Testung im Rahmen des Schulbetriebes stattfindet.
Jugendzentrum „Mampfe"
Am Saalehang 2
06217 Merseburg
Telefon: 03461/ 21 51 95; Fax: 03461/ 24 98 388
E-Mail: jz-mampfe@merseburg.de
KIZ Rosental
Seffnerstraße 1a
06217 Merseburg
Tel.: 03461/ 25 97 210; Fax: 0346/ 25 97 211
E-Mail: kiz.rosental@merseburg.de
Jugendclub "Bummi"
Johann-Joachim Quantz-Straße 19
Tel. 03461/ 441 46 00
E-Mail: jugendclub.bummi@outlaw-ggmbh.de
Träger: outlaw gGmbH
Jugendclub Beuna
Am Wassergraben 11
Tel. 03461/ 441 20 08
E-Mail: kindertaeume.merseburg@gmail.com
Träger: Kinderträume Merseburg gUG (haftungsbeschränkt)