Informationen für Finder

Sollten Sie eine verlorene Sache im Gebiet der Stadt Merseburg finden und an sich nehmen, müssen Sie im Rahmen Ihrer Anzeigepflicht § 965 BGB diese dem Fundbüro melden, damit die Fundsache dem/der Verlierer/in bzw. Eigentümer/in zurückgegeben werden kann.

Wenn Sie ein Fahrrad gefunden haben, können Sie dieses direkt im Fundbüro abgeben. Sie können die Sache aber auch selbst in Verwahrung nehmen und uns per Post, E-Mail oder Fax eine Fundanzeige zusenden.

Gegenstände bis zu einem Wert von 10 Euro werden nicht als Fundsache behandelt. Eine Abgabe ist daher nicht erforderlich.

Tiere können in den Diensträumen des Fundbüros nicht angenommen werden. Ihnen zugelaufene oder zugeflogene Tiere können Sie im Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Merseburg unter der Rufnummer +49 3461 445-724 telefonisch melden und sich dort über den Verbleib des Tieres abstimmen.

Denken Sie bitte daran, die Fundanzeige vollständig auszufüllen und bei Fahrrädern die Rahmennummer- soweit vorhanden - anzugeben. Ohne eine Rahmennummer ist ein Fahrrad nur schwer zu identifizieren. Unverschlossene Fahrräder sollten wenigstens drei Tage an einer Stelle gestanden haben, bevor sie als Fundsache angemeldet werden dürfen.