Hinweise des Gemeindewahlleiters

Gegenwärtig laufen die Vorbereitungen auf die Oberbürgermeisterwahl nach dem gesetzlich festgelegten Zeitplan. Der Stadtrat hat die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Dies beinhaltet den Beschluss zur Stellenausschreibung und die Festlegung des Endes der Einreichungsfrist der Bewerbungen. Die Frist endet am 21.02.2022, 18.00 Uhr. Der Gemeindewahlausschuss wird über die Zulassung der Wahlbewerber am 23.02.2022 entscheiden. Für den 24.02.2022 ist eine öffentliche Veranstaltung der zugelassenen Bewerberinnen / Bewerber für die Oberbürgermeisterwahl im Ständehaus geplant.

Die erforderlichen Stimmzettel werden ab dem 28.02.2022 zur Verfügung stehen. Ab diesem Zeitpunkt können die Briefwahlunterlagen versandt werden. Die Beantragung eines Online-Wahlscheines kann vom 31.01.2022 bis 09.03.2022, 05.00 Uhr erfolgen. Die Wahlbenachrichtigung muss allen Wahlberechtigten (vollendetes 16. Lebensjahr) bis 20.02.2022 vorliegen. Für diese Wahl erhalten die Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigungskarte und kein Wahlbenachrichtigungsschreiben. Dabei hat der Wähler die Möglichkeit auf der Wahlbenachrichtigungskarte durch ankreuzen zu bekunden, Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl und als auch für die Stichwahl abzufordern. Die Karte ist am Wahltag im Wahllokal vorzulegen und verbleibt bei den Wählern für eine mögliche Stichwahl am 27.03.2022.

Die Wählerinnen und Wähler können aber auch im Wahlbüro, im „Alten Rathaus“ in der Burgstraße 1-5 von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Diese Möglichkeit besteht in der Zeit vom 28.02.2022 bis 11.03.2022, 18.00 Uhr. Der Wähler hat am Wahltag, wenn möglich, einen eigenen blauen Kugelschreiber mitzubringen.

Bitte beachten Sie die für den Wahltag aktuell gültigen Hygienevorschriften.

gez. Bothe
Gemeindewahleiter