Endergebnis der OB-Stichwahl am 27. März

Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Stadt Merseburg über das Wahlergebnis der Oberbürgermeisterstichwahl vom 27. März 2022

Auf seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2022 stellte der Gemeindewahlausschuss der Stadt Merseburg für die Oberbürgermeisterstichwahl 2022 das nachfolgende Endergebnis fest:

A 1 Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk „W“ (Wahlschein): 23.077
A 2 Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk „W“ (Wahlschein): 3.895
A 3 Wahlberechtigte nach § 22 Abs. 2 KWO LSA (selbständige Wahlscheine): 0
A    Wahlberechtigt insgesamt (A 1 + A 2 + A 3): 26.972
B    Wähler insgesamt: 7.770
B 1 Darunter Wähler mit Wahlschein: 3.315
C 1 Ungültige Stimmzettel: 54
C 2 Gültige Stimmzettel: 7.716

Nr.  Name der Bewerber Stimmenzahl
1 Hayn, Michael - CDU 3.357
2 Müller-Bahr, Sebastian 4.359

Herr Müller-Bahr, Sebastian ist zum Oberbürgermeister der Stadt Merseburg gewählt.

Nach § 50 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) können jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den Wahlrechtsvorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist. Gegen die Gültigkeit einer Direktwahl können auch Bewerber, die an der Direktwahl teilgenommen haben, sowie Bewerber nicht zugelassener Wahlvorschläge Wahleinspruch erheben.

Der Wahleinspruch ist beim Gemeindewahlleiter der Stadt Merseburg, Lauchstädter Straße 1-3, 06217 Merseburg binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, im Falle einer erforderlichen Stichwahl nach der Bekanntgabe des Ergebnisses der Stichwahl, mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären; der Wahleinspruch des Wahlleiters selbst ist an die Vertretung zu richten. 

Merseburg, den 30.03.2022

gez. Bothe
Gemeindewahlleiter