Bekanntmachung der Stadt Merseburg zur Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters am 13.03.2022 und gegebenenfalls zur Stichwahl am 27.03.2022

1.     Am 13.03.2022 finden in der Stadt Merseburg die Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters und gegebenenfalls die Stichwahl am 27.03.2022 statt. Die Wahlen finden von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

2.     Die Stadt Merseburg bildet 20 Wahlbezirke (sowie die dazugehörigen 20 Wahllokale) und voraussichtlich drei Briefwahllokale für beide Wahltermine.

3.     In den Wahlbenachrichtigungskarten, die den Wahlberechtigten ab 16. Lebensjahr bis spätestens zum 20.02.2022 zugestellt werden, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal sowie der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.

4.     Die Briefwahlvorstände treten zur Auszählung der Briefwahlergebnisse am Wahltag ab 15.00 Uhr in Merseburg in Grundschule Im Rosental, Rosental 12, 06217 Merseburg zusammen. Ab 18.00 Uhr erfolgt die Auszählung des Briefwahlergebnisses. Die Tätigkeit der Auszählung in öffentlich.

5.     Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wahlberechtigten haben zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigungskarte und den amtlichen Personalausweis mitzubringen. Gewählt wird mit einen amtlichen Stimmzettel. Jeder Wähler hat bei Betreten des Wahllokales/ Wahlraumes eine medizinische Maske entsprechend den derzeit gültigen pandemischen Vorschriften zu tragen. Ein eigener Kugelschreiber in der Farbe Blau ist ebenfalls mitzubringen.

6.     Für die Wahl haben die Wahlberechtigten jeweils eine Stimme.

Der Stimmzettel muss von dem Wahlberechtigten unbeobachtet in einer Wahlzelle des Wahllokales/ des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

Ein Stimmzettel ist z.B. ungültig,

·         wenn er nicht amtlich hergestellt ist,

·         wenn er einen Zusatz oder Vorbehalt enthält,

·         wenn er mehr als eine Kennzeichnung enthält

·         wenn er keine Kennzeichnung enthält.

7.     Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung folgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich.

8.     Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahllokal der Stadt Merseburg oder durch Briefwahl teilnehmen.

 

Merseburg, den 04.01.2022
gez. Bothe
Gemeindewahlleiter