Beantragung einer Meldebescheinigung
Auf Antrag wird Ihnen eine einfache Meldebescheinigung ausgestellt, wenn Sie mit einer Haupt- oder Nebenwohnung in der Stadt Merseburg gemeldet sind. Eine Meldebescheinigung dient vorrangig dem Nachweis der Wohnung und enthält grundsätzlich Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Tag des Ein- und Auszuges und Anschrift der betroffenen Personen. Die Meldebescheinigung darf - soweit erforderlich - auch weitere Daten der betroffenen Person enthalten. Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Erweiterte Meldebescheinigung:
Bei Bedarf kann auch eine erweiterte Meldebescheinigung mit weiteren Daten, z. B. erweiterte Meldebescheinigung (für eine bevorstehende Eheschließung) oder eine Meldebescheinigung für die Familie ausgestellt werden.
Voraussetzungen:
- Haupt- oder Nebenwohnsitz in Merseburg
- ggf. schriftliche Vollmacht, wenn Beantragung für eine andere Person
Beantragung:
Es ist keine vorherige Terminreservierung erforderlich. Sie können eine Meldebescheinigung ohne Termin am Infopoint zu den Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes beantragen.
Gebühren:
10,00 Euro einfache Meldebescheinigung
10,00 Euro erweiterte Meldebescheinigung
Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen für folgende Angelegenheiten:
- Gnadensachen, Kriegsopferfürsorge
- Sozialversicherungs-, Sozialhilfe- und Jugendhilfesachen,
- Vertriebenen- und Flüchtlingshilfesachen
- Nachweis der Bedürftigkeit (Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe o.ä.)
Entsprechende Nachweise über den Verwendungszweck ist bei der Beantragung vorzulegen (z.B. aktueller Bürgergeldbescheid, Sozialhilfebescheid o.ä.).
