Gewerbeanmeldung Europäische Genossenschaft (SCE)
Leistungsbeschreibung
Eine Europäische Genossenschaft (SCE) kann auf folgende Weise errichtet werden:
- Gründung durch mindestens fünf juristische oder natürliche Personen, deren (Wohn-)sitze in mindestens zwei verschiedenen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) liegen
- Umwandlung einer bestehenden Genossenschaft, die bereits mindestens zwei Jahre lang eine Zweigstelle in einem anderen Mitgliedsland des EWR hatte
- Verschmelzung mehrerer Genossenschaften aus verschiedenen Mitgliedsländern des EWR
Wenn für eine SCE Deutschland als Sitz gewählt wurde, muss sie beim zuständigen Gewerbeamt vom vertretungsberechtigten Geschäftsführer als Gewerbe angemeldet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Genossenschaftsregister-Eintrag beim Amtsgericht:
- Der notariell beglaubigte Antrag muss folgendes enthalten:
- Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Genossenschaft
Für die Gewerbeanmeldung:
- Personalausweis bzw. Reisepass des Anmeldenden
- Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung
- Auszug aus dem Handelsregister
- Bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle
- Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis
Welche Gebühren fallen an?
Im Rahmen der Gewerbeanmeldung (Gewerbeanzeige-erlaubnispflichtiges Gewerbe) werden Gebühren erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Hat die SCE ihren Sitz im Ausland, betreibt jedoch Zweigniederlassungen in Deutschland, besteht für diese eine Gewerbe-Anmeldungspflicht.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Gewerbe
Adressen
Burgstraße 1
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 445-625
- Telefon:
- 03461 445-623
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Zuständigkeiten
- Alten-/Pflegeheim: Betrieb - Anzeige
- Aufstellen von Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit erlauben
- Auskunft aus dem Gewerberegister
- Ausnahmegenehmigung für öffentliche Veranstaltungen an Tagen mit erhöhtem Schutz ("stillen Tagen") nach dem Sonn- und Feiertagsrecht
- Ausschank selbst erzeugter Getränke (Straußwirtschaft/Heckenwirtschaft) - Anzeige
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis
- Darlehensvermittler/in - Erlaubnis
- Erlaubnis für Makler, Bauträger und Baubetreuer
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
- Gewerbe ummelden
- Gewerbe überwachungsbedürftig
- Gewerbeanmeldung Aktiengesellschaft
- Gewerbeanmeldung Einzelkaufmann
- Gewerbeanmeldung Europäische Aktiengesellschaft (SE)
- Gewerbeanmeldung Europäische Genossenschaft (SCE)
- Gewerbeanmeldung Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
- Gewerbeanmeldung Genossenschaft
- Gewerbeanmeldung Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Gewerbeanmeldung Kommanditgesellschaft auf Aktien
- Gewerbeanmeldung Kommanditgesellschaft
- Gewerbeanmeldung Offene Handelsgesellschaft
- Gewerbeanmeldung Partnerschaftsgesellschaft
- Gewerbeanmeldung Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft
- Gewerbeanmeldung juristische Person im Sinne des § 33 HGB
- Ladenöffnungszeiten
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis
- Preisüberwachung
- Reisegewerbekarte - ausstellen
- Reisegewerbekarte - erweitern
- Reisegewerbekarte verlängern
- Schaustellung von Personen erlauben
- Spielhallen
- Standplatzzulassung (Märkte)
- Versteigerer - Erlaubnis
- Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbebetriebe - Auskünfte erteilen
- Wanderlager anzeigen
- Zuverlässigkeitsprüfung (überwachungspflichtige Gewerbe)