Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen

Leistungsbeschreibung

Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis

Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.

Welche Gebühren fallen an?

  • Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro

Was sollte ich noch wissen?

Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:

  • bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
  • ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  • ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
  • ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Standesamt

Adressen
Anschrift
Besucheradresse Standesamt
Oberaltenburg 2
06217Merseburg
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Telefon:
03461 445 750
Fax:
03461 445759
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Einwohnermeldewesen

Adressen
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Besucheradresse Stadt Merseburg - Einwohnermeldewesen
Burgstraße 1
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 445 701
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben