Kinderreisepass ändern wegen Adressänderung

Leistungsbeschreibung

Wenn sich der im Kinderreisepass vermerkte Wohnort geändert hat, muss dies im Kinderreisepass durch die zuständige Stelle korrigiert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Kinderreisepasses gezogen ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kinderreisepass zur Änderung der Wohnungsangaben

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung muss der zuständigen Stelle unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angezeigt werden.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Bürgerservice

Adressen
Anschrift
Besucheradresse Stadt Merseburg - Bürgerservice
Burgstraße 1
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 445 710
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben