Erlaubnis für Makler, Bauträger und Baubetreuer
Leistungsbeschreibung
Für die Ausübung einer Maklertätigkeit benötigen Sie eine Erlaubnis.
Dies trifft zu, wenn Sie gewerbsmäßig
- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft vermitteln oder
- Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes betreiben
oder wenn Sie Bauvorhaben
- als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
- als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen.
An wen muss ich mich wenden?
Landkreis oder kreisfreie Stadt beziehungsweise Städte und Gemeinden
mit mehr als 10.000 Einwohnern.
ST-Landesvalidierung 2. Charge (Sachsen-Anhalt)
Gewerbebehörde
Welche Gebühren fallen an?
ST-Landesvalidierung 2. Charge
Gebührenrahmen 110 Euro bis 1.650 Euro,
Tarifnummer 35.11. Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (ALLGO LSA); Stand: Dezember 2009
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Gewerbe
Adressen
Burgstraße 1
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 445-625
- Telefon:
- 03461 445-623
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Zuständigkeiten
- Alten-/Pflegeheim: Betrieb - Anzeige
- Aufstellen von Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit erlauben
- Auskunft aus dem Gewerberegister
- Ausnahmegenehmigung für öffentliche Veranstaltungen an Tagen mit erhöhtem Schutz ("stillen Tagen") nach dem Sonn- und Feiertagsrecht
- Ausschank selbst erzeugter Getränke (Straußwirtschaft/Heckenwirtschaft) - Anzeige
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis
- Darlehensvermittler/in - Erlaubnis
- Erlaubnis für Makler, Bauträger und Baubetreuer
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
- Gewerbe ummelden
- Gewerbe überwachungsbedürftig
- Gewerbeanmeldung Aktiengesellschaft
- Gewerbeanmeldung Einzelkaufmann
- Gewerbeanmeldung Europäische Aktiengesellschaft (SE)
- Gewerbeanmeldung Europäische Genossenschaft (SCE)
- Gewerbeanmeldung Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
- Gewerbeanmeldung Genossenschaft
- Gewerbeanmeldung Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Gewerbeanmeldung Kommanditgesellschaft auf Aktien
- Gewerbeanmeldung Kommanditgesellschaft
- Gewerbeanmeldung Offene Handelsgesellschaft
- Gewerbeanmeldung Partnerschaftsgesellschaft
- Gewerbeanmeldung Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft
- Gewerbeanmeldung juristische Person im Sinne des § 33 HGB
- Ladenöffnungszeiten
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis
- Preisüberwachung
- Reisegewerbekarte - ausstellen
- Reisegewerbekarte - erweitern
- Reisegewerbekarte verlängern
- Schaustellung von Personen erlauben
- Spielhallen
- Standplatzzulassung (Märkte)
- Versteigerer - Erlaubnis
- Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbebetriebe - Auskünfte erteilen
- Wanderlager anzeigen
- Zuverlässigkeitsprüfung (überwachungspflichtige Gewerbe)