Darlehensvermittler/in - Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Darlehensverträge vermitteln wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Verwaltung des zuständigen Landkreises / der zuständigen kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Feststellung der Antragsberechtigung:
- Auszug aus dem Handelsregister oder Genossenschaftsregister (soweit eingetragen)
Für die Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit und der Vermögensverhältnisse:
- Führungszeugnis für Behörden gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister für sich und gegebenenfalls weitere mit der Leitung beauftragte Personen
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung der Erlaubnis wird nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt eine Verwaltungsgebühr im Rahmen von 250 Euro bis 900 Euro erhoben.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Die Erlaubnispflicht nach § 34c GewO umfasst die Vermittlung von Darlehen, nicht jedoch die Darlehensgewährung selbst.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Gewerbe
Adressen
Burgstraße 1
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 445-625
- Telefon:
- 03461 445-623
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Zuständigkeiten
- Alten-/Pflegeheim: Betrieb - Anzeige
- Aufstellen von Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit erlauben
- Auskunft aus dem Gewerberegister
- Ausnahmegenehmigung für öffentliche Veranstaltungen an Tagen mit erhöhtem Schutz ("stillen Tagen") nach dem Sonn- und Feiertagsrecht
- Ausschank selbst erzeugter Getränke (Straußwirtschaft/Heckenwirtschaft) - Anzeige
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis
- Darlehensvermittler/in - Erlaubnis
- Erlaubnis für Makler, Bauträger und Baubetreuer
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
- Gewerbe ummelden
- Gewerbe überwachungsbedürftig
- Gewerbeanmeldung Aktiengesellschaft
- Gewerbeanmeldung Einzelkaufmann
- Gewerbeanmeldung Europäische Aktiengesellschaft (SE)
- Gewerbeanmeldung Europäische Genossenschaft (SCE)
- Gewerbeanmeldung Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
- Gewerbeanmeldung Genossenschaft
- Gewerbeanmeldung Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Gewerbeanmeldung Kommanditgesellschaft auf Aktien
- Gewerbeanmeldung Kommanditgesellschaft
- Gewerbeanmeldung Offene Handelsgesellschaft
- Gewerbeanmeldung Partnerschaftsgesellschaft
- Gewerbeanmeldung Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft
- Gewerbeanmeldung juristische Person im Sinne des § 33 HGB
- Ladenöffnungszeiten
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis
- Preisüberwachung
- Reisegewerbekarte - ausstellen
- Reisegewerbekarte - erweitern
- Reisegewerbekarte verlängern
- Schaustellung von Personen erlauben
- Spielhallen
- Standplatzzulassung (Märkte)
- Versteigerer - Erlaubnis
- Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbebetriebe - Auskünfte erteilen
- Wanderlager anzeigen
- Zuverlässigkeitsprüfung (überwachungspflichtige Gewerbe)