Gewerbe überwachungsbedürftig
Leistungsbeschreibung
Bestimmte Gewerbe wurden vom Gesetzgeber als überwachungsbedürftig eingestuft.
Wenn Sie ein überwachungsbedürftiges Gewerbe anmelden, muss das zuständige Gewerbeaufsichtsamt Ihre Zuverlässigkeit als Gewerbetreibender überprüfen. Deshalb sind Sie verpflichtet, unverzüglich nach der Gewerbeanmeldung folgendes beantragen:
- Führungszeugnis (Beleg-Art 0, zur Vorlage bei Behörden),
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beleg-Art 0, zur Vorlage bei Behörden).
Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, hat das Gewerbeaufsichtsamt diese Auskünfte von Amts wegen einzuholen. Die Unterlagen werden in jedem Falle nicht an Sie, sondern direkt an das Gewerbeaufsichtsamt gesandt.
Überwachungsbedürftige Gewerbe sind:
- An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen,
- Pelz- und Lederbekleidung,
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
- Edelsteinen, Perlen und Schmuck,
- Altmetallen,
- durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe,
- Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien),Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften,
- Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste,
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge
An wen muss ich mich wenden?
Gewerbeamt
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Gewerbe
Adressen
Burgstraße 1
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 445-625
- Telefon:
- 03461 445-623
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Zuständigkeiten
- Alten-/Pflegeheim: Betrieb - Anzeige
- Aufstellen von Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit erlauben
- Auskunft aus dem Gewerberegister
- Ausnahmegenehmigung für öffentliche Veranstaltungen an Tagen mit erhöhtem Schutz ("stillen Tagen") nach dem Sonn- und Feiertagsrecht
- Ausschank selbst erzeugter Getränke (Straußwirtschaft/Heckenwirtschaft) - Anzeige
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis
- Darlehensvermittler/in - Erlaubnis
- Erlaubnis für Makler, Bauträger und Baubetreuer
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
- Gewerbe ummelden
- Gewerbe überwachungsbedürftig
- Gewerbeanmeldung Aktiengesellschaft
- Gewerbeanmeldung Einzelkaufmann
- Gewerbeanmeldung Europäische Aktiengesellschaft (SE)
- Gewerbeanmeldung Europäische Genossenschaft (SCE)
- Gewerbeanmeldung Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
- Gewerbeanmeldung Genossenschaft
- Gewerbeanmeldung Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Gewerbeanmeldung Kommanditgesellschaft auf Aktien
- Gewerbeanmeldung Kommanditgesellschaft
- Gewerbeanmeldung Offene Handelsgesellschaft
- Gewerbeanmeldung Partnerschaftsgesellschaft
- Gewerbeanmeldung Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft
- Gewerbeanmeldung juristische Person im Sinne des § 33 HGB
- Ladenöffnungszeiten
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis
- Preisüberwachung
- Reisegewerbekarte - ausstellen
- Reisegewerbekarte - erweitern
- Reisegewerbekarte verlängern
- Schaustellung von Personen erlauben
- Spielhallen
- Standplatzzulassung (Märkte)
- Versteigerer - Erlaubnis
- Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbebetriebe - Auskünfte erteilen
- Wanderlager anzeigen
- Zuverlässigkeitsprüfung (überwachungspflichtige Gewerbe)