Wanderlager anzeigen
Leistungsbeschreibung
Ein Wanderlager liegt vor, wenn Sie außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung und außerhalb einer Messe, einer Ausstellung oder eines Marktes von einer festen Verkaufsstätte aus vorübergehend Waren oder Dienstleistungen vertreiben wollen.
Sie müssen die Veranstaltung eines Wanderlagers anzeigen, wenn Sie darauf durch öffentliche Ankündigung hinweisen und die An- und Abreise der Teilnehmenden durch Sie als geschäftsmäßig erbrachte Beförderung oder von Personen im Zusammenwirken mit Ihnen erfolgt.
Als Veranstalterin oder Veranstalter eines Wanderlagers müssen Sie sicherzustellen, dass die öffentliche Ankündigung des Wanderlagers folgende Informationen enthält:
- die Art der Ware oder Dienstleistung, die im Rahmen des Wanderlagers vertrieben wird,
- der Ort des Wanderlagers,
- Ihr Name, Ihre Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind, sowie Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit Ihnen ermöglichen, einschließlich einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse,
- in leicht erkennbarer und deutlich lesbarer Form Informationen darüber, unter welchen Bedingungen der Verbraucherin oder dem Verbraucher bei Verträgen, die im Rahmen des Wanderlagers abgeschlossen werden, ein Widerrufsrecht zusteht.
In der öffentlichen Ankündigung eines Wanderlagers dürfen Sie keine unentgeltlichen Zuwendungen in Form von Waren oder Leistungen einschließlich Preisausschreiben, Verlosungen und Ausspielungen ankündigen.
Folgende Dienstleistungen oder Waren dürfen Sie anlässlich eines Wanderlagers nicht vertreiben oder vermitteln:
- Finanzanlagen
- Versicherungsverträge und Bausparverträge sowie Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen,
- bestimmte Medizinprodukte Nahrungsergänzungsmittel.
Verfahrensablauf
Die Anzeige eines Wanderlagers nehmen Sie bei dem Gewerbe- oder Ordnungsamt der Gemeinde vor, die für den Veranstaltungsort zuständig ist.
Sofern das Wanderlager im Ausland veranstaltet werden soll, müssen Sie die Anzeige des Wanderlagers bei dem für den Ort der Niederlassung des Veranstalters zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt abgeben.
An wen muss ich mich wenden?
Sie müssen die Veranstaltung eines Wanderlagers bei der unteren Gewerbebehörde anzeigen, in deren Bezirk die Veranstaltung stattfindet. Sofern das Wanderlager im Ausland veranstaltet werden soll ist die Anzeige gegenüber der unteren Verwaltungsbehörde vorzunehmen, die für den Ort der Niederlassung des Veranstalters zuständig ist. Untere Verwaltungsbehörde ist in der Regel das Gewerbeamt oder Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde.
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Als Veranstalterin oder Veranstalter eines Wanderlagers müssen Sie folgende Angaben machen:
- Ort, Datum und Uhrzeit des Wanderlagers,
- Ihr Name sowie gegebenenfalls der Name der Personen, für welche die Rechnung der Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden, einschließlich der Anschrift, unter der diese Personen niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten,
- Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit Ihnen ermöglichen, einschließlich einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse,
- Angabe des Handelsregisters, Vereinsregisters oder Genossenschaftsregisters, in das Sie eingetragen sind und die entsprechende Registernummer,
- Wortlaut und Form der beabsichtigten öffentlichen Ankündigung,
- gegebenenfalls den Namen einer schriftlich bevollmächtigten Vertreterin oder eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters, die oder der das Wanderlager an Ort und Stelle für Sie leitet
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Veranstaltung eines Wanderlagers spätestens 4 Wochen vor Beginn anzeigen, sofern durch eine öffentliche Ankündigung auf die Veranstaltung hingewiesen werden soll und die An- und Abreise der Teilnehmenden durch Sie als geschäftsmäßig erbrachte Beförderung oder von Personen im Zusammenwirken mit Ihnen erfolgen soll.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Keine Angaben
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Gewerbe
Adressen
Burgstraße 1
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 445 761
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
