Gewerbeanmeldung Partnerschaftsgesellschaft
Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich benötigen Freiberufler keine Gewerbeanmeldung. Wollen Sie jedoch Ihre Tätigkeit zusammen mit anderer Freiberuflern in der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft ausüben, müssen Sie dies beim Gewerbeamt anmelden.
Zusätzlich muss die Partnerschaftsgesellschaft in das Partnerschaftsregister beim Amtsgericht eingetragen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das für den Sitz der Gesellschaft zuständige Gewerbeamt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Gewerbe
Adressen
Burgstraße 1
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 445-625
- Telefon:
- 03461 445-623
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Zuständigkeiten
- Alten-/Pflegeheim: Betrieb - Anzeige
- Aufstellen von Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit erlauben
- Auskunft aus dem Gewerberegister
- Ausnahmegenehmigung für öffentliche Veranstaltungen an Tagen mit erhöhtem Schutz ("stillen Tagen") nach dem Sonn- und Feiertagsrecht
- Ausschank selbst erzeugter Getränke (Straußwirtschaft/Heckenwirtschaft) - Anzeige
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis
- Darlehensvermittler/in - Erlaubnis
- Erlaubnis für Makler, Bauträger und Baubetreuer
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
- Gewerbe ummelden
- Gewerbe überwachungsbedürftig
- Gewerbeanmeldung Aktiengesellschaft
- Gewerbeanmeldung Einzelkaufmann
- Gewerbeanmeldung Europäische Aktiengesellschaft (SE)
- Gewerbeanmeldung Europäische Genossenschaft (SCE)
- Gewerbeanmeldung Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
- Gewerbeanmeldung Genossenschaft
- Gewerbeanmeldung Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Gewerbeanmeldung Kommanditgesellschaft auf Aktien
- Gewerbeanmeldung Kommanditgesellschaft
- Gewerbeanmeldung Offene Handelsgesellschaft
- Gewerbeanmeldung Partnerschaftsgesellschaft
- Gewerbeanmeldung Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft
- Gewerbeanmeldung juristische Person im Sinne des § 33 HGB
- Ladenöffnungszeiten
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis
- Preisüberwachung
- Reisegewerbekarte - ausstellen
- Reisegewerbekarte - erweitern
- Reisegewerbekarte verlängern
- Schaustellung von Personen erlauben
- Spielhallen
- Standplatzzulassung (Märkte)
- Versteigerer - Erlaubnis
- Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbebetriebe - Auskünfte erteilen
- Wanderlager anzeigen
- Zuverlässigkeitsprüfung (überwachungspflichtige Gewerbe)