Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen

Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.

Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:

  • sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
  • sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
  • der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird,
  • Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
  • sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind

Vorzulegende Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument
  • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll

Beantragung:

Es ist keine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Sie können eine Unterschrift und/oder ein Handzeichen ohne Termin am Infopoint zu den Öffnungszeiten beglaubigen lassen.

Gebühren:

  • 10,00 Euro Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen (Erstausfertigung)
  • 5,00 Euro Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen (Mehrfachausfertigung)