Bekanntmachung zur Aufhebung Teilgebiet Sanierungssatzung Innenstadt/Neumarkt

Bekanntmachung der Stadt Merseburg über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Aufhebungssatzung gemäß § 162 Abs. 1 Nr.1 BauGB für das Teilgebiet 1 der „Sanierungssatzung Innenstadt/Neumarkt“

Das 1. Teilgebiet der „Sanierungssatzung Innenstadt/Neumarkt“ soll gemäß § 162 Abs.1 Nr. 1 BauGB aufgehoben werden. Dabei handelt es sich um den westlichen Innenstadtbereich, der wie folgt umgrenzt wird:

im Westen: von der Bahnlinie
- im Norden: von den Grundstücken an der Nordseite der Siegfried-Berger-Straße/Seffnerstraße
- im Süden: von der Teichstraße und der Straße Brühl
- im Osten: von den Grundstücken westlich des Sonnenwinkels, des Entenplans, der Kleinen Ritterstraße, der Brauhausstraße, der Unteraltenburg.

Der Entwurf der Aufhebungssatzung mit Lageplan und Begründung werden in der Zeit vom 02.08.2021 bis zum 02.09.2021 im Stadtentwicklungsamt der Stadtverwaltung Merseburg, Lauchstädter Straße 10 in 06217 Merseburg während der Dienststunden

montags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
dienstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen und/oder Hinweise von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Stadtentwicklungsamt oder per E-Mail an stadtentwicklung@merseburg.de abgegeben werden.

Um einerseits ein erhöhtes Personenaufkommen und andererseits Wartezeiten zu vermeiden, ist die Einsichtnahme nur über eine vorherige Terminreservierung möglich! Diese wird per Telefon unter 03461-445 294 oder per E-Mail unter stadtentwicklung@merseburg.de entgegengenommen. Auf die geltenden Hygienevorschriften wird hingewiesen. 

Merseburg, den 29.07.2021
gez. Bühligen
Oberbürgermeister