Bekanntmachung zum Betrieb einer Biogasanlage

Öffentliche Bekanntmachung des Referates Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung über die Entscheidung zur Entscheidung über den Antrag der BFI Biofuel Investment GmbH in 10717 Berlin auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage in 06217 Merseburg OT Beuna, Landkreis Saalekreis

Der Antrag der Fa. BFI Biofuel Investment GmbH in 10717 Berlin auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage mit einer Kapazität von 700 Nm3/h

(Anlage nach Nr. 9.1b) im Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV a.F.) auf dem Grundstücken in 06217 Merseburg OT Beuna

Gemarkung:              Beuna
Flur:                           2
Flurstück:                  92/0

wird abgelehnt.

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Antrag der Fa. BFI Biofuel Investment GmbH vom 15. März 2012 auf der Grundlage von § 20 Abs. 2 Satz 2 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) abgelehnt wird.

Die Bekanntmachung erfolgt auf der Grundlage von § 10 Abs. 8 BImSchG, da eine Zustellung der Entscheidung über den Antrag an die BFI Biofuel Investment GmbH gem. § 10 Abs. 7 Satz 1 BImSchG erfolglos war.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Halle (Justizzentrum Halle, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale)) erhoben werden.