Bebauungsplan Nr. 48 Einkaufszentrum Merseburg-Nord

Bekanntmachung der Stadt Merseburg über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Einkaufszentrum Merseburg-Nord“ gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Merseburg hat in seiner Sitzung am 14.02.2019 die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Einkaufszentrum Merseburg-Nord“ beschlossen (Beschluss-Nr. 97/27 SR/19).

In seiner öffentlichen Sitzung am 11. April 2019 hat der Stadtrat den Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Einkaufszentrum Merseburg-Nord“ in der Fassung von November 2018 und die dazugehörige Begründung gebilligt und gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt (Beschluss-Nr. 104/28 SR/19).

Der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 48 „Einkaufszentrum Merseburg-Nord“ liegt am nördlichen Stadtrand von Merseburg südlich der Querfurter Straße (L 172) und westlich der Thomas-Müntzer-Straße (B 91).

Das Plangebiet hat eine Fläche von ca. 7,8 ha. Es ist erschlossen und vollständig bebaut (Kaufland, Toom-Baumarkt).

Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsverfahrens umfasst den gesamten räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes. Er beinhaltet nach aktuellem Kataster­stand folgende Flurstücke der Flur 12 der Gemarkung Merseburg:

13/15, 13/16, 15/10, 15/11, 15/12, 18/13, 18/21, 20/11, 153, 154, 155, 156, 157, 158 (teilweise), 263, 264, 265, 266, 267, 268, 269, 270 und 271.

Die Grenzen des Plangebietes sind in dem abgebildeten Lageplan dargestellt.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, die Baugrenzen des Gebäudes des Einkaufszentrums geringfügig zu erweitern, um die geplanten Maßnahmen der Sanierung und Modernisierung des Kaufland-Objektes planungsrechtlich zu sichern.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Einkaufszentrum Merseburg-Nord“ und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 09. September 2019 bis einschließlich 09. Oktober 2019 im Obergeschoss des Stadtentwicklungsamtes der Stadtverwaltung Merseburg, Lauchstädter Straße 10 in 06217 Merseburg während der Dienststunden

montags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
dienstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Stadtentwicklungsamt oder durch E-Mail mit qualifizierter Signatur an stadtentwicklung@merseburg.de abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Entwurf zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Einkaufszentrum Merseburg-Nord“ und die dazugehörige Begründung sind außerdem im Internet auf der Website der Stadt Merseburg http://www.merseburg.de/de/allgemeine.html abrufbar.

Merseburg, 27.08.2019

Bühligen
Oberbürgermeister