Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 62 „Wohnbebauung an der Rheinstraße“

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 62 „Wohnbebauung an der Rheinstraße“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Merseburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 62 „Wohnbebauung an der Rheinstraße“ in der Fassung von November 2018 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Stadtteil Merseburg-West auf einer Rückbaufläche der ehemaligen Kaserne zwischen Geusaer Straße und Rheinstraße und hat eine Gesamtfläche von ca. 7,0 ha. Es wird begrenzt im Norden von der Bebauung entlang der Rheinstraße, im Osten von der Bebauung am Salmweg, im Süden von der Bebauung entlang der Fritz-Haber-Straße und im Westen von einer Grünfläche mit waldähnlichem Bestand.

Die Grenzen des Plangebietes sind in dem abgebildeten Lageplan dargestellt.

Zum räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes gehört des Weiteren die externen Ausgleichsfläche Gemarkung Merseburg, Flur 52, Flurstück 14/4, Teilfläche mit einem Flächenumfang von 1.700 m²

Unter Einbeziehung der externen Ausgleichsflächen hat der Geltungsbereich eine Größe von ca. 7,17 ha.

Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes zu schaffen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 62 „Wohnbebauung an der Rheinstraße“, die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Stadt Merseburg wesentlichen bereits verfügbaren umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit  

vom 21. Januar 2019 bis einschließlich 22. Februar 2019

montags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

dienstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Obergeschoss des Stadtentwicklungsamtes der Stadtverwaltung Merseburg, Lauchstädter Straße 10 in 06217 Merseburg zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es sind folgende Arten von umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen verfügbar:

Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

Umweltbericht als Teil II der Begründung vom November 2018 einschließlich Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

Ermittlung und Bewertung der Umweltsituation im Bestand und nach Umsetzung der Planung, Darstellung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen  von Eingriffen in den Naturhaushalt, Durchführung einer Eingriffsbilanzierung und Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Plangebietes
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom November 2018 als Anlage 2 der Begründung

in Bezug auf das Vorkommen von streng und besonders geschützten Tierarten

Ermittlung und Abschätzung des Vorkommens von streng geschützten Arten (Brutvogelarten, Zauneidechse, Insekten, Fledermäuse)  ) und artenschutzrechtliche Bewertung des Vorhabens hinsichtlich des Eintretens von Zugriffsverboten gem. § 44 BNatSchG, Empfehlung von Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich oder Ersatz
Stellungnahme des Landkreises Saalekreis vom 30.08.2018 – untere Naturschutzbehörde

Hinweis, dass Eingriffs-Ausgleichsbilanz zu erstellen ist
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 13.08.2018

Hinweis auf Vorkommen der Zauneidechse

Auswirkungen auf Boden und Wasser
Umweltbericht mit Ermittlung und Bewertung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Bodens
Detaillierte Untersuchung (Phase II b) auf der ehemaligen WGT-Liegenschaft Kaserne, Stand: 26.08.2014 weitere Untersuchungen der in der Phase II a bestätigten Altlastenverdachtsflächen (KF) und Kontaminationsverdachtsflächen (KVF), Errichtung von Grundwassermessstellen, Durchführung von Bodenproben
Baugrundgutachten (Voruntersuchungen), Stand: 26.08.2014 mit Aussagen zu Baugrund- und Bodenverhältnissen
Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 07.08.2018

Hinweis auf die Pflicht des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden

Ablehnung der Inanspruchnahme von Ackerflächen für Ausgleichspflanzungen
Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 13.08.2018

Hinweis auf großräumiges Bergbaubewilligungsfeld

Empfehlung standortbezogener Baugrunduntersuchungen in Bezug auf den anstehenden Untergrund und die Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswasser
Stellungnahme des Landkreises Saalekreis vom 30.08.2018

Hinweis auf den Ausschluss der Grundwassernutzung sowie den Erhalt der vorhandenen Grundwassermessstellen

Hinweis auf eingeschränkte Gartennutzung

Hinweis auf Altlastenverdachtsfläche Nr. 10640 und dass aus Gutachten bekannte Kontaminationsbereiche einschließlich ingenieurtechnischer Begleitung und Dokumentation saniert wurden

Hinweis auf das Erfordernis zusätzlicher Untersuchungen zum Wirkungspfad Boden - Mensch

Hinweis auf die Pflicht des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und Empfehlung zur Entsiegelung
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 22.08.2018

Vorschlag der Entsiegelung und Nutzung des Ausbaumaterials für den Straßenbau

Hinweis zur geregelten Abführung der Oberflächenwässer aufgrund möglicher Gefahren der Straßenüberflutung bei Starkregenereignissen

Auswirkungen auf Luft und Klima
Umweltbericht mit Ermittlung und Bewertung der Luftqualität und des Mikroklimas

Auswirkungen auf das Landschaftsbild
Umweltbericht mit Ermittlung und Bewertung auf das Ortsbild und die Erholungseignung

Auswirkungen auf den Menschen
Umweltbericht mit Ermittlung und Bewertung des Wohnumfeldes einschließlich von Lärm- und Staubbelastungen sowie der Erholungseignung
Detaillierte Untersuchung (Phase II b) auf der ehemaligen WGT-Liegenschaft Kaserne, Stand: 26.08.2014 weitere Untersuchungen der in der Phase IIa bestätigten Altlastenverdachtsflächen (KF) und Kontaminationsverdachtsflächen (KVF), Errichtung von Grundwassermessstellen, Durchführung von Bodenproben
Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 07.08.2018

Hinweis auf mögliche saisonbedingte Geruchs-, Lärm- und Staubemissionen aufgrund der Bewirtschaftung der benachbarten Ackerflächen
Stellungnahme des Landkreises Saalekreis vom 30.08.2018

Hinweis auf den Ausschluss der Grundwassernutzung sowie eine eingeschränkte Gartennutzung

Hinweis auf Altlastenverdachtsfläche Nr. 10640 und dass aus Gutachten bekannte Kontaminationsbereiche einschließlich ingenieurtechnischer Begleitung und Dokumentation saniert wurden

Hinweis auf das Erfordernis zusätzlicher Untersuchungen zum Wirkungspfad Boden - Mensch

Hinweis, dass von den südlich des Plangebietes befindliche Nutzungen Geräusche ausgehen könnten (Geusaer Straße – Verkehrslärm, MITZ – Lärm durch gewerbliche Nutzung)

Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Umweltbericht mit Ermittlung und Bewertung des Wohnumfeldes einschließlich Lärm- und Staubbelastungen sowie der Erholungseignung

Die Unterlagen zu den vorgenannten umweltbezogenen Informationen mit Ausnahme der nicht öffentlich zugänglichen Unterlagen und die Stellungnahmen können während der Auslegung eingesehen werden.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Stadtentwicklungsamt oder durch E-Mail mit qualifizierter Signatur an stadtentwicklung@merseburg.de abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 62 „Wohnbebauung an der Rheinstraße“ die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen sind außerdem im Internet auf der Website der Stadt Merseburg http://www.merseburg.de/de/allgemeine.html abrufbar.

Merseburg, 10.01.2019

gez. Bühligen
Oberbürgermeister    

Lageplan