Nutzen auch Sie den Merseburg-Pass?

Altes Rathaus 2

Liebe Merseburger/-innen,

mit dem Beschluss des Stadtrates im Dezember 2021, die Nutzung des Merseburg-Passes auf die Empfänger von Wohngeld zum 01.01.2022 auszuweiten und anspruchsberechtigte Kinder in den Pass der Sorgeberechtigten aufzunehmen, wenn sie keinen eigenen Pass (Ausstellung ab Schuleintritt) erhalten, erweitert sich der Kreis der Empfangsberechtigten um ca. 300 Personen. Wohngeldempfänger können nun ebenfalls die Vergünstigungen/ Ermäßigungen für Kultur und Freizeit über den Merseburg-Pass in Anspruch nehmen.

Mit dem Merseburg-Pass gibt die Stadt Merseburg seit 1994 den Einwohnern mit geringem Einkommen die Möglichkeit, Vergünstigungen bei kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, die von der Stadt Merseburg durchgeführt werden, zu erhalten.

Nutzerhinweise zum Merseburg-Pass

Der Merseburg-Pass bietet dem Benutzer u. a. folgende Vergünstigungen:

1. eine Ermäßigung von 50 % des Eintrittspreises bei allen Kultur- und Sportveranstaltungen, die von der Stadt Merseburg oder unter ihrer maßgeblichen Beteiligung durchgeführt werden,

2. Ermäßigung für den Besuch der Merseburger Schwimmhalle entsprechend der jeweils gültigen Gebührensatzung (maximal 20 Besuche im Jahr),

3. Ermäßigung für die Nutzung der Bibliothek entsprechend der jeweils gültigen Gebührensatzung,

4. Ermäßigung für den Besuch des Planetariums Merseburg entsprechend der jeweils gültigen Gebührensatzung.

Anspruchsberechtigt für den Merseburg-Pass sind Einwohner der Stadt Merseburg, die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und ihren Anspruch darauf nachweisen. Der Pass wird an die anspruchsberechtigten Erwachsenen ausgegeben und ist hier in Verbindung mit dem Personalausweis gültig. Er ist nicht übertragbar.

Anspruchsberechtigte Kinder erhalten ebenfalls einen eigenen Merseburg-Pass oder werden auf dem Pass der Sorgeberechtigten eingetragen. Bei Verlust des Passes innerhalb seiner Laufzeit kann kein Ersatz gewährt werden.

Sollten Sie Rückfragen oder Anregungen zum Merseburg-Pass haben oder einen Termin vereinbaren wollen, wenden Sie sich bitte an das Jugend- und Sportamt, Tel.-Nr. (03461) 445-633 oder per Mail (jugend-sport@merseburg.de).

Die Ausgabe des Merseburg-Passes erfolgt im Jugend- und Sportamt der Stadtverwaltung Merseburg in der Burgstraße1-3.