Stadtrat fordert Deutsche Bahn zum Handeln auf

Mit seinem Beschluss in der Sitzung am 17. Oktober fordert der Stadtrat die Deutsche Bahn auf, dass Planfeststellungsverfahren für weitere Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahnstrecke in der Stadt Merseburg einzuleiten, durchzuführen und die Maßnahmen umzusetzen.

Die Haupteisenbahnstrecke von Halle nach Erfurt führt auf einer Länge von ca. 6,6 km durch dichtbesiedelte Wohngebiete der Stadt Merseburg. Auf dieser Strecke sind weitere Lärmschutzmaßnahmen notwendig, um einen durchgreifenden Schallschutz für die Anwohner zu gewährleisten. Am 21. August 2019 hat die Deutsche Bahn die geplanten Schallschutzmaßnahmen den Bürger*innen der Stadt Merseburg in einer Informationsveranstaltung vorgestellt.

Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz entlang von Schienenwegen, wenn die Schienenwege neu gebaut oder wesentlich geändert werden. Ergänzend hat die Bundesregierung ein Lärmsanierungsprogramm eingerichtet, im Rahmen dessen auch an bestehenden Eisenbahnstrecken – also ohne wesentliche Änderungen am Schienenweg – Schallschutz realisiert werden kann.
Auf der Grundlage dieses Programmes beabsichtigt die Deutsche Bahn, Maßnahmen zum aktiven und passiven Lärmschutz in der Stadt Merseburg durchzuführen. Voraussetzung dafür ist ein Planfeststellungsverfahren, welches das Eisenbahn-Bundesamt
auf Antrag der DB durchführt.

Im Rahmen des Sanierungsprogrammes an Schienenwegen sollen die Lücken zwischen bereits existierenden Schallschutzwänden geschlossen werden. In der Stadt Merseburg sind dazu Lärmschutzwände in einer Länge von 2.161 m in Höhe Am Stadtpark, Huttenstraße, Hallesche Straße, König-Heinrich-Straße und Geusaer Straße zusätzlich geplant.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Lärmbelastung für die Bürger unerträglich ist und daher schnellstmöglich reduziert werden muss, fordert die Stadt Merseburg die Deutsche Bahn auf, ein Planfeststellungsverfahren umgehend einzuleiten bzw. beim Eisenbahn-Bundesamt zu beantragen und anschließend die erforderlichen Lärmminderungsmaßnahmen zeitnah umzusetzen.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hat jeder Bürger, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, die Möglichkeit, dazu erneut Stellung zu nehmen.