IHK warnt vor sogenannter „Datenschutzauskunft-Zentrale“

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Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) warnt die Unternehmen der Region davor, auf die Faxmitteilung einer sogenannten „DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale” aus 16515 Oranienburg zu reagieren. Unter diesem Namen gehen derzeit massenhaft „eilige Fax-Meldungen“ an Firmen überall in Deutschland. Diese werden darin aufgefordert, innerhalb einer Frist ihre Unternehmensdaten zu übermitteln. Angeblich geht es um die „Erfassung der Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO”. Die IHK rät dringend, nicht auf die Nachricht einzugehen. Es bestehe keine Pflicht, dieses Formular auszufüllen. Tatsächlich handele es sich dabei um ein Werbeschreiben: Für ca. 500 Euro würden Informationsmaterialien und Hilfsmittel angeboten. Solche sind aber auch kostenfrei erhältlich – etwa über den Landesdatenschutzbeauftragten oder auch die IHK. Unternehmen, die das Formular dennoch unterschrieben zurückgesandt haben, sollten ihre Erklärung anfechten. Sie können sich dazu auch an die IHK wenden. Geforderte Zahlungen sollten auf keinen Fall geleistet werden.

Bisher sind der IHK Fälle in der Region noch nicht bekannt. Sie fürchtet aber, dass auch heimische Unternehmen Opfer dieser Masche werden könnten. „Was sich auf den ersten Blick so liest, als bestünde eine gesetzliche Verpflichtung aus der Datenschutzgrundverordnung, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als eine sehr geschickte Täuschung“, eklärt Dr. Ute Jähner, IHK-Geschäftsführerin Recht und Fair Play. Der Absender vermittle hier nicht nur durch den gewählten Namen einen amtlichen Eindruck. In die Irre führen laut Jähner auch die nachdrücklichen Hinweise, angebliche gesetzliche Verpflichtungen fristgerecht erfüllen zu müssen. „Aber wie immer gilt: Genau hinschauen und nicht unter Druck setzen lassen!“

Quelle: Markus Rettich, Pressesprecher, Tel. 0345 2126-204, 0170 1202812, E-Mail: mrettich@halle.ihk.de