Hundesteuer wird erhöht

Der Merseburger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 der schrittweisen Erhöhung der Hundesteuer bis 2022 zugestimmt. Mit dem Beschluss wird die Hundesteuer, die seit 16 Jahren nicht und im Jahr 2012 für als gefährlich eingestufte Hunde verändert wurde, ab 01.01.2018 von 48 € auf 60 € für den 1. Hund, von 72 € auf 90 € für den 2. Hund und von 96 € auf 120 € für den 3. Hund festgelegt. Diese Neueinstufung soll die nächsten zwei Jahre gelten. Für jeden ab den 01.01.2012 angeschafften oder neu festgestellten gefährlichen Hund wurde der statt bisher geltenden 480 € ein Steuerbetrag von 552 € beschlossen. Ab 01.01.2020 und 01.01.2022 gelten dann weitere Erhöhungen, ab 01.01.2020/ ab 01.01.2022 für den ersten Hund 66 €/72 €, für den zweiten Hund 102 €/114 €, für den dritten Hund 132 €/ 144 € und für jeden ab dem 01.01.2012 angeschafften oder neu festgestellten gefährlichen Hund 576 €/ 600 €.

Der Antrag des Finanzausschusses, die Erhöhungen für die Jahre ab 2020 auszusetzen, wurde mehrheitlich abgelehnt. Im Vergleich: Der 1. Hund kostet in Halle und Naumburg 100 €, in Halberstadt 87 €, in Weißenfels und Bernburg ebenfalls 60 €.

Mit der neuen Hundesteuersatzung, die ab 01.01.2018 gilt, werden auch Regelungen aufgenommen, welche die Durchführung von Hundebestandsaufnahmen in der Stadt Merseburg ermöglichen. Die Stadt Merseburg kann auf dieser Grundlage Hundebestandsaufnahmen selbst oder durch Dritte durchführen lassen. Hierbei sind die Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer und Wohnungsgeber zur wahrheitsgemäßen Ausfüllung der ihnen von der Stadt übersandten Unterlagen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen verpflichtet. Durch das Ausfüllen der Unterlagen wird die Verpflichtung zur An- und Abmeldung nicht berührt. Entsprechendes gilt für mündliche Befragungen bei Hundebestandsaufnahmen.