Ausschank selbst erzeugter Getränke (Straußwirtschaft/Heckenwirtschaft) - Anzeige

Leistungsbeschreibung

Wer im Rahmen einer sog. Straußwirtschaft selbsterzeugten Wein beziehungsweise Apfelwein ausschenkt, benötigt unter bestimmten Voraussetzungen keine Gaststättenerlaubnis.

Der Ausschank von selbsterzeugtem Wein kann für die Dauer von vier zusammenhängenden  Monaten oder in zwei Zeitabschnitten von insgesamt vier Monaten im Jahr erlaubnisfrei erfolgen. Es besteht aber eine Anzeigepflicht gegenüber der Gaststättenbehörde.

An wen muss ich mich wenden?

Gaststättenbehörde

Welche Fristen muss ich beachten?

Den Betrieb einer Straußwirtschaft müssen Sie schriftlich oder persönlich mindestens zwei Wochen vor Beginn anzeigen.

Rechtsgrundlage

ST-Landesvalidierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )

Industrie- und Handelskammer

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Gewerbe

Adressen
Anschrift
Besucheradresse Stadt Merseburg - Gewerbe
Burgstraße 1
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 445 760
Telefon:
03461 445-626
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben