16. Merseburger DEFA-Filmtage

Domstadtkino
"Wovon wir träumten" - 75 Jahre DEFA
Absolventen von staatlichen und staatlich anerkannten Fachschulen der ehemaligen DDR können einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit ihres Bildungsabschlusses stellen. Dies betrifft z.B. Techniker, Wirtschaftler, Ingenieurpädagogen, Ökonompädagogen sowie
Abschlüsse der Bildungseinrichtungen für technische Assistenten.
Ebenso können Bewerber, die nach den Rechtsvorschriften der ehemaligen DDR eine Ausbildung in Erzieherberufen abgeschlossen haben, die Anerkennung für den Teilbereich, für den sie sich qualifiziert haben, und die Anerkennung als staatlich anerkannter Erzieher erhalten.
Auf Antrag wird auch die Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulabschlüsse festgestellt.
Zuständig ist das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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