Erteilung einer Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie können als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eine Ausnahme der Sonn- oder Feiertagsarbeit beantragen:
- wenn Sie Arbeitnehmende beschäftigen müssen, um tägliche oder besondere Bedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen.
- Besondere Bedürfnisse liegen vor, wenn Waren oder Dienstleistungen von einem wesentlichen Teil der Bevölkerung als täglich wichtig empfunden wird. Außerdem muss das Fehlen als Mangel empfunden werden.
- Wünschenswerte Waren und Dienstleistungen reichen nicht zur Ausnahmeerteilung aus.
Eine Ausnahme können Sie ebenfalls beantragen, wenn eine Unterbrechung oder Aufschub von Arbeiten:
- nicht möglich ist.
- nur mit erheblichen Schwierigkeiten möglich ist.
- besondere Gefahren für Leben oder Gesundheit der Arbeitnehmenden entstehen.
- zu erheblichen Belastungen für die Umwelt, Energie- oder Wasserversorgung führt.
- die Beschäftigung sichert.
- das Gemeinwohl schützt.
Verfahrensablauf
Eine Ausnahme für die Sonn- und Feiertagsarbeit können Sie schriftlich oder online beantragen.
Wenn Sie die Ausnahme für die Sonn- und Feiertagsarbeit schriftlich beantragen wollen:
- Füllen Sie das betreffende Antragsformular vollständig aus.
- Senden Sie dieses an die örtlich zuständige Behörde, einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen.
- Sind die erforderlichen Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
- Sind die Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, andernfalls einen Ablehnungsbescheid.
- Die örtlich zuständige Behörde wird Ihnen den Bescheid per E-Mail oder auf dem Postweg zusenden.
- Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.
Wenn Sie die Ausnahme für die Sonn- und Feiertagsarbeit online beantragen möchten, sind die folgenden Schritte durchzuführen:
- Aufruf des Online Dienstes
- Füllen Sie die Felder des Online Dienstes vollständig aus und übersenden es an die örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz, einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen und Nachweise.
- Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
- Die örtlich zuständige Behörde prüft den Antrag.
- Sind die Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, andernfalls einen Ablehnungsbescheid.
- Der Bescheid geht Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zu.
- Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Landesamt für Verbraucherschutz
Voraussetzungen
Sie können den Antrag auf Bewilligung der Sonn- und Feiertagsarbeit nur stellen, wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Stellungnahme des Betriebsrats (wenn Betriebsrat vorhanden)
Welche Gebühren fallen an?
Da die Gebühren je nach Aufwand erhoben werden, erkundigen Sie sich bitte in der für Ihr Bundesland zuständigen Aufsichtsbehörde über anfallende Bearbeitungsgebühren.
Die genauen Kosten werden im Nachgang der Bewilligung festgestellt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Fristtyp: Genehmigungsfiktion
Keine Frist
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Auslastung.
Rechtsgrundlage
§ 13 Absatz 1 Nr. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__13.html
§ 13 Absatz 2 (ArbZG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.
Was sollte ich noch wissen?
Keine
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Öffentliche Ordnung
Adressen
Burgstraße 1
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 445 720
Mitarbeitende
Anmeldung Veranstaltung/ Fundsachen und Fundtiere
- Telefon:
- +49 3461 445528
Anzeige einer Lärmbelästigung/Ruhestörung/Öffentliche Ordnung
- Telefon:
- +49 3461 445540
Ausnahmegenehmigung für öffentliche Veranstaltungen an Tagen mit erhöhtem Schutz/Öffentliche Ordnung/Gewerbe
- Telefon:
- +49 3461 445528
- Telefon:
- +49 3461 445626
Haltung gefährlicher Hunde erlauben
- Telefon:
- +49 3461 445511
Hundehaltung abmelden wegen Abgabe des Hundes
- Telefon:
- +49 3461 445721
Hundehaltung abmelden wegen Tod des Hundes
- Telefon:
- +49 3461 445721
Hundehaltung abmelden wegen Verlust des Hundes
- Telefon:
- +49 3461 445721
Hundehaltung ändern wegen Umzug
- Telefon:
- +49 3461 445721
Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers
- Telefon:
- +49 3461 445721
Hundehaltung anmelden
- Telefon:
- +49 3461 445721
Meldung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen
- Telefon:
- +49 3461 445540
Öffentliche Ordnung/ Altfahrzeuge
- Telefon:
- +349 3461 445726
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Gewerbe
Adressen
Burgstraße 1
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 445 760
- Telefon:
- 03461 445-626
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben