Informationen zur Kommunalwahl am 26.05.2019

Am 26. Mai 2019 finden gleichzeitig die Kreistagswahl, die Stadtratswahl für die Stadt Merseburg und die Ortschaftsratswahlen für Beuna, Geusa, Meuschau und Trebnitz statt.

Die Kommunalwahlen dauern von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Stadt Merseburg ist in 21 Wahlbezirke/Wahllokale aufgeteilt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 5. Mai 2019 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 

Wählen kann nur, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Jede wählende Person hat für die Wahl zu den Vertretungen drei Stimmen. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten. Sie enthalten für die Wahl zu den Vertretungen die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge und die zugelassenen Wahlvorschlagsverbindungen und die Namen der Bewerberinnen/Bewerber und jeweils drei Felder für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung.

Die Stimmzettel für die Kreistagswahl sind grün. Die Stimmzettel für die Stadtratswahl sind gelb. Die Stimmzettel für die Ortschaftsratswahl sind rosa.
Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie bei der Wahl zu den Vertretungen auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen von Feldern oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme jeweils geben will.

Sie kann einer Bewerberin oder einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben, ihre Stimme auch verschiedenen Bewerberinnen und Bewerbern eines Wahlvorschlages geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlages gebunden zu sein, ihre Stimmen Bewerberinnen und Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben, jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig!
Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen.
Wer keinen Wahlschein besitzt, kann seine Stimme nur in dem für ihn zuständigen Wahllokal abgeben.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlbereich/Wahlbezirk, für den der Wahlschein gilt, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Wahlleiter im Wahlbüro im Alten Rathaus, Burgstr. 1-5 (1. OG) die entsprechenden Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag) beschaffen. Die Briefwahl kann auch vor Ort bei der Abholung durchgeführt werden.

Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:
Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel, finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, die Stimmzettel der Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist.
Sie legt den oder die Stimmzettel in den amtlichen roten Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.
Sie unterschreibt runter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. Sie legt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen blauen Wahlbriefumschlag.
Sie verschließt den Wahlbriefumschlag. Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an den auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlleiter so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch im  Wahlbüro des zuständigen Wahlleiters im Alten Rathaus, Burgstr. 1-5 (1. OG) abgegeben werden.

Wenn gleichzeitig mehrere Wahlen stattfinden, für die sie wahlberechtigt ist, benutzt die wählende Person für alle Wahlen nur einen Stimmzettelumschlag und nur einen Wahlbriefumschlag.

Die Wahl und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag 15:00 Uhr zusammen.
Briefwahlvorstand 1: Markt 1, 2. OG, Beratungsraum
Briefwahlvorstand 2: Markt 1, Erdgeschoß, Büro 2.3
Briefwahlvorstand 3: Burgstr. 1-5, 1. OG, Zimmer: 1.05
Die Auszählung erfolgt ab 18:00 Uhr!

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und persönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich das Wahllokal befindet, jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten. Eine Ausfertigung der Wahlbekanntmachung ist sichtbar im Wahllokal anzubringen, ebenso alle zum Einsatz kommenden Stimmzettel für die Kommunalwahlen mit der Kennzeichnung als Muster.

Merseburg, den 17. Mai 2019

gez. Bothe
Gemeindewahlleiter
Merseburg, den 17.05.2919
gez. Gemeindewahlleiter

  

 

 

 

 

 

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Veranstaltungsort(e)
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06217 Merseburg
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Veranstalter
06217 Merseburg
Rudolf-Bahro-Str. 11
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