Öffentliche Bekanntmachung Festsetzung der Grundsteuer 2022 für die Stadt Merseburg

Gemäß Hebesatzsatzung der Stadt Merseburg, beschlossen in der Sitzung des Stadtrates am 14.12.2017, wurde ab dem 01.01.2018 der Hebesatz für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 366 % und für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 495 % festgesetzt.

Für das Jahr 2022 gelten somit die gleichen Hebesätze wie für das Jahr 2021.

Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes wird deshalb die Grundsteuer A für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und die Grundsteuer B für die Grundstücke für das Jahr 2022 in gleicher Höhe wie im Jahr 2021 festgesetzt, sofern dem Steuerschuldner kein neuer Grundsteuerbescheid für das Jahr 2022 zugeht.

Die Grundsteuer 2022 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Die Grundsteuern, die den Jahresbetrag von fünfzehn Euro nicht übersteigen, werden zum 15. August 2022 und die Grundsteuern bis zu einem Jahresbetrag von dreißig Euro werden mit je der Hälfte des Jahresbetrages am 15. Februar und 15. August 2022 fällig.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2022 in einem Betrag am 01. Juli 2022 fällig.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Ablauf des Tages dieser Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch er-hoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Merseburg, Lauchstädter Str. 1-3, 06217 Merseburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung; er befreit nicht von der Pflicht zur fristgemäßen Zahlung der Steuern.

Merseburg, 17.11.2021
gez. Gatzlaff
Bürgermeister

Bildung / Vorträge / Wissenschaft | Startseite

JAHRESTREFFEN DER MENTOR-LESELERNHELFER

20.04.2024 von 11:00 Uhr bis 13:30 Uhr

Das Jahrestreffen 2024 der MENTOR-Leselernhelfer Saalekreis findet am Samstag den 20. April 2024 ab 11 Uhr im Begegnungszentrum der Stadtkirche Merseburg statt. Die vor 1 ½ Jahren vom Freundeskreis Literatur e.V. übernommene Initiative ist mittlerweile auf 50 ehrenamtliche Leselernhelfer angewachsen. In 20 Grundschulen des Saalekreises und in Merseburg erhalten Kinder nach dem 1:1 Prinzip Unterstützung beim Lesenlernen und Verstehen von Texten. Jeder Mentor und jede Mentorin kümmert sich eine Stunde pro Woche um ein Kind, was einer besonderen Förderung bedarf. Die Ergebnisse sind ermutigend und helfen den Kindern vielfach, den Anschluss an das Klassenniveau nicht zu verlieren. Aus offiziellen Erhebungen ist bekannt, dass es in der Stadt Halle und im Saalekreis fast 50.000 Menschen mit mangelnder „Literalität“ gibt, also ungenügenden Lesekenntnissen zur Alltagsbewältigung. Das können wir so nicht hinnehmen und versuchen deshalb schon den „Anfängen zu wehren“. Wer auch Interesse an einem solchen Einsatz hat schreibe an Mentor.Saalekreis@gmx.de oder melde sich telefonisch unter 034635 33 878

Preisinformation

-

Kontaktinformationen
Veranstaltungsort(e)
Begegnungszentrum der Stadtkirche Merseburg
06217 Merseburg
Am Entenplan
Veranstalter
06217 Merseburg
Hallesche Str. 81
Logo beideLogo beide