Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombola

Die Erlaubnis zur Veranstaltung von öffentlichen Ausspielungen in Sachsen-Anhalt für kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombola wurde gemäß Glücksspielstaatsvertrag in Verbindung mit § 16 des Glücksspielgesetzes Sachsen-Anhalt allgemein erteilt. Die allgemeine Erlaubnis gilt für alle Lotterieveranstalter, sofern nachfolgend ausgeführte Voraussetzungen und Nebenbestimmungen, eingehalten werden (auszugsweise):  

  • Der Veranstalter  als Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse organisiert ist, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder sonstiger Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient und seinen Sitz oder seine Wohnung auf dem Gebiet hat, in dem die Ausspielung veranstaltet wird, 
  • die Veranstaltung darf sich nicht über das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt hinaus erstrecken, 
  •  der Spielplan muss einen Reinertrag von mindestens  33 ein Drittel von Hundert und eine Gewinnsumme von mindestens 25 von Hundert der Summe der zu entrichtenden Entgelte vorsehen, 
  • die Summe der zu entrichtenden Entgelte darf den Betrag von 15.000 EURO nicht übersteigen, 
  • der Losverkauf darf die Dauer von 2 (zwei) Monaten nicht übersteigen, 
  • der Reinertrag muss im Land Sachsen-Anhalt verwendet werden und ist ausschließlich, unmittelbar und unverzüglich für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke zu verwenden, 
  • die Gewinne oder die für Gewinne zu verwendenden Beträge dürfen nicht mit solchen anderer  Ausspielungen zum Zweck einheitlicher Ermittlung und Ausreichung der Gewinne  zusammen-gelegt werden, 
  • die Veranstaltung der Ausspielung darf keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen, die über den mit den Hinweis auf die Bereitstellung von Gewinnen verbundenen Werbeeffekt hinausgeht.

Die Teilnahme Minderjähriger bestimmt sich nach § 6 Abs. 2 des Jugendschutzgesetzes. Die geplante Ausspielung ist vom Veranstalter mindestens 5 (fünf) Werktage vor deren Beginn dem Gewerbeamt der Stadt Merseburg anzuzeigen. Die Stadt Merseburg stellt Ihnen gern einen entsprechenden Anzeigenvordruck zur Verfügung.

Bei evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung (Tel.: 03461 – 445 623) 

Die lotteriesteuerliche Mitteilung an das Finanzamt Magdeburg erfolgt durch die Stadt Merseburg.

 

 

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JAHRESTREFFEN DER MENTOR-LESELERNHELFER

20.04.2024 von 11:00 Uhr bis 13:30 Uhr

Das Jahrestreffen 2024 der MENTOR-Leselernhelfer Saalekreis findet am Samstag den 20. April 2024 ab 11 Uhr im Begegnungszentrum der Stadtkirche Merseburg statt. Die vor 1 ½ Jahren vom Freundeskreis Literatur e.V. übernommene Initiative ist mittlerweile auf 50 ehrenamtliche Leselernhelfer angewachsen. In 20 Grundschulen des Saalekreises und in Merseburg erhalten Kinder nach dem 1:1 Prinzip Unterstützung beim Lesenlernen und Verstehen von Texten. Jeder Mentor und jede Mentorin kümmert sich eine Stunde pro Woche um ein Kind, was einer besonderen Förderung bedarf. Die Ergebnisse sind ermutigend und helfen den Kindern vielfach, den Anschluss an das Klassenniveau nicht zu verlieren. Aus offiziellen Erhebungen ist bekannt, dass es in der Stadt Halle und im Saalekreis fast 50.000 Menschen mit mangelnder „Literalität“ gibt, also ungenügenden Lesekenntnissen zur Alltagsbewältigung. Das können wir so nicht hinnehmen und versuchen deshalb schon den „Anfängen zu wehren“. Wer auch Interesse an einem solchen Einsatz hat schreibe an Mentor.Saalekreis@gmx.de oder melde sich telefonisch unter 034635 33 878

Preisinformation

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Kontaktinformationen
Veranstaltungsort(e)
Begegnungszentrum der Stadtkirche Merseburg
06217 Merseburg
Am Entenplan
Veranstalter
06217 Merseburg
Hallesche Str. 81
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