Kartierung von Arten und Lebensräumen/Biotopen

Kartierung von Arten und Lebensräumen/Biotopen in der Einheitsgemeinde Stadt Merseburg

Bekanntmachung

Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) als die nach § 2 Nr. 1 und 4 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) für Naturschutz zuständige Fachbehörde beabsichtigt, die Kartierung und Bewertung von Arten, Biotopen und Lebensraumtypen durchzuführen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung nachfolgender Aufgaben stehen:

Artikel 6 und 17 der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen und Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2009/105/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
Beobachtung von Natur und Landschaft als Landesaufgabe, auch in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Verordnung über abweichende Zuständigkeiten für das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege und über die Anerkennung von Vereinigungen
Untersuchungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß §§ 1, 30-33, 37-39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und § 21-23, 25, 28 NatSchG LSA.

In der Gebietskörperschaft Einheitsgemeinde Stadt Merseburg werden im Rahmen landesweiter Untersuchungen in der Zeit von 2021 bis 2025 Kartierungen sowie das Monitoring aller in Sachsen-Anhalt relevanten Tierarten, Pflanzenarten und Biotope/Lebensraumtypen sowie Untersuchungen zur Erstellung von Naturschutzfachplanungen durchgeführt.

Aufgrund des behördlichen Auftrags sind das Betreten von Feld und Wald gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt (LWaldG) sowie das Befahren von Feld- und Waldwegen zur Erfüllung der gestellten Aufgabe mit PKW gemäß § 24 Abs. 3 Nr. 3 LWaldG zu gestatten.

Den Beauftragten der Fachbehörde für Naturschutz (LAU) ist der Zutritt zu Grundstücken zum Zwecke von Erhebungen im Zusammenhang mit diesen Geländekontrollen auf der Grundlage der vorgenannten Vorschriften in Verbindung mit § 30 NatSchG LSA und § 65 Abs. 3 BNatSchG zu gestatten.

Hinweis:

Bei den wahrzunehmenden Aufgaben handelt es sich um eine Erfassung des Ist-Zustandes der Natur, grundsätzlich im nicht eingezäunten Bereich; Veränderungen an den Grundstücken sind damit nicht verbunden.

Über die Kartierungsplanung informieren wir auch auf unserer Homepage www.lau.sachsen-anhalt.de im Verzeichnis Naturschutz, Unterverzeichnis Kartierung und Bewertung

Eigentümer und Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke werden gebeten, die Kartierungsarbeiten zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, solche Maßnahmen des Naturschutzes wie Prüfungen, Vermessungen, die Entnahme von Pflanzenproben, Bodenuntersuchungen sowie sonstige Arbeiten und Besichtigungen im Rahmen des Betretungsrechts des § 30 NatSchG LSA i.V. m. § 23 Absatz 2 Satz 2 LWaldG zu dulden.

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Reideburger Str. 47
06116 Halle (Saale)

 

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SONDERFÜHRUNG MIT BESICHTIGUNG DER FÜRSTENGRUFT

28.04.2024 ab 14:00 Uhr

Immer am letzten Sonntag im Monat führen wir Sie hinab in die eindrückliche Fürstengruft des Merseburger Doms. Die drei mittelalterlichen Kapellen wurden zwischen dem 13. und 16. Jahrhundert errichtet, jedoch erst im 17. Jahrhundert durch Herzog Christian I. zu Sachsen-Merseburg zur Begräbnisstätte seines Hauses bestimmt.

Insgesamt 37 aufwendig verzierte Zinn- und Holzsärge können Sie hier besichtigen. Sie erinnern daran, dass der Dom auch als barocke Hofkirche genutzt wurde, und erzählen uns viel über die Bestattungskultur der Wettiner zur Zeit des Barocks.

 

 

 

Preisinformation

5,00 €

Veranstaltungsort(e)
Dom zu Merseburg
06217 Merseburg
Domplatz
Veranstalter
06618 Naumburg (Saale)
Domplatz 19
Vorverkaufsort(e)
06217 Merseburg
Domplatz 7
Fürstengruft(c)Vereinigte Domstifter Foto Falko MatteFürstengruft(c)Vereinigte Domstifter Foto Falko Matte