Gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter: Erlaubnispflicht ab 01.08.2018

Quartier Tiefer Keller 05

Für die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter/ in  wird seit dem 01. August 2018 eine Erlaubnis benötigt. Rechtsgrundlage dafür ist das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter (BGBl. Teil I Nr. 69, ausgegeben am 23.10.2017).

Eine Antragstellung für die Erlaubnis kann ab sofort bei der Gewerbebehörde der Stadt Merseburg erfolgen.

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SONDERFÜHRUNG MIT BESICHTIGUNG DER FÜRSTENGRUFT

28.04.2024 ab 14:00 Uhr

Immer am letzten Sonntag im Monat führen wir Sie hinab in die eindrückliche Fürstengruft des Merseburger Doms. Die drei mittelalterlichen Kapellen wurden zwischen dem 13. und 16. Jahrhundert errichtet, jedoch erst im 17. Jahrhundert durch Herzog Christian I. zu Sachsen-Merseburg zur Begräbnisstätte seines Hauses bestimmt.

Insgesamt 37 aufwendig verzierte Zinn- und Holzsärge können Sie hier besichtigen. Sie erinnern daran, dass der Dom auch als barocke Hofkirche genutzt wurde, und erzählen uns viel über die Bestattungskultur der Wettiner zur Zeit des Barocks.

 

 

 

Preisinformation

5,00 €

Veranstaltungsort(e)
Dom zu Merseburg
06217 Merseburg
Domplatz
Veranstalter
06618 Naumburg (Saale)
Domplatz 19
Vorverkaufsort(e)
06217 Merseburg
Domplatz 7
Fürstengruft(c)Vereinigte Domstifter Foto Falko MatteFürstengruft(c)Vereinigte Domstifter Foto Falko Matte