Bekanntmachung der Stadt Merseburg des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. B 7 „Wohnbebauung an der Merseburger Straße“, Ortsteil Beuna gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Lageplan
Lageplan

Der Stadtrat der Stadt Merseburg hat in der 8. Sitzung des Stadtrates Merseburg am 09.07.2020 den Bebauungsplan Nr. B 7 „Wohnbebauung an der Merseburger Straße“, Ortsteil Beuna, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Beschluss-Nr. 57/08 SR/20). Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich im Ortsteil Beuna südlich der Merseburger Straße, nördlich der Bahnlinie Merseburg-Querfurt und westlich des Wegeflurstückes („Ochsenweg“). Das Wegeflurstück ist Bestandteil des Plangebietes. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von 12.400 m². Die Grenzen des Plangebietes sind in dem abgebildeten Lageplan dargestellt. Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen.

Der Bebauungsplan Nr. B 7 „Wohnbebauung an der Merseburger Straße“, OT Beuna tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). Die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Merseburg Nr. 12 vom 28.05.2020 wird aufgehoben.

Jedermann kann den geänderten Bebauungsplan und die dazugehörige Begründung im Stadtentwicklungsamt der Stadtverwaltung Merseburg, Lauchstädter Straße 10 in 06217 Merseburg während der üblichen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.    

Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung ergänzend auch in das Internet eingestellt. Die vollständigen Unterlagen können auf der Homepage der Stadt Merseburg unter https://www.merseburg.de/de/b-plaene.html eingesehen werden. Zusätzlich sind diese Unterlagen über das Landesportal Sachsen-Anhalt unter https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html zugänglich. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie die Rechtsfolgen gemäß § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach, eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Merseburg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen sowie auf die Regelungen des § 47 VwGO wird hingewiesen.  

Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die im Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) enthalten oder aufgrund des KVG LSA erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist diese Verletzung gemäß § 8 Abs. 3 KVG LSA unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist.

Dabei sind die verletzte Vorschrift und die Tatsache, die den Mangel ergibt, zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Merseburg, den 13.07.2020

gez. Bühligen
Oberbürgermeister

 

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BIENEN- UND KRÄUTERTAG IM KLOSTER MERSEBURG

Für Gartenfreunde und Naturliebhaber

27.04.2024 von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Am 27.04.2024 lädt der Förderkreis Klosterbauhütte Merseburg e.V. wieder zum Bienen- und Kräutertag im Kloster Merseburg ein.

Es wird ein buntes Programm geboten.

Kräuterwanderungen, Vorträge und Workshops laden zum Entdecken ein. Unter anderem werden die Themen Naturgarten, Wildkräuter, Holunder und Senfherstellung präsentiert. Händler bieten ihre Waren an, so gibt es Honig, Pflanzen und handgesponnene Wolle zu kaufen. Zusätzlich bietet ein kleines Mittelalterlager Einblick in das frühere Leben.

Für die kleinen Besucher gibt es die Möglichkeit zu Basteln, bei den Bogenschützen können sich Groß und Klein mit Pfeil und Bogen ausprobieren.

Damit auch das leibliche Wohl nicht zu kurz kommt gibt es wieder Speis und Trank, sowie Kaffee und selbstgebackenen Kuchen.

Der Eintritt ist frei.

Programm:

Führungen - Treffpunkt vor dem Kloster:

11:00 Uhr - Vergessene Wildkräuter
14:00 Uhr - Kräuterwanderung
15:00 Uhr - Vergessene Wildkräuter

Vorträge - Im Winterrempter

10:00 Uhr - Naturgärten
12:00 Uhr - Holunder
13:00 Uhr - Senf
15:00 Uhr - Vogelmiere
16:00 Uhr - Essbare Beikräuter

Die Mitglieder der Klosterbauhütte freuen sich auf Ihren Besuch!

Veranstaltungsort(e)
Petrikloster
06217 Merseburg
Kloster 10-12
Veranstalter
06217 Merseburg
Gartenstraße 40

Vorsitzender des Vorstands: Dr. Günther Reinhold


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