Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. G 1 "Knapendorfer Weg", OT Geusa

Der Stadtrat der Stadt Merseburg hat in seiner Sitzung am 09.07.2020 die Aufstellung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. G 1 „Knapendorfer Weg“, OT Geusa beschlossen (Beschluss-Nr. 60/08 SR/20).

In gleicher Sitzung hat der Stadtrat den Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes in der Fassung vom Juni 2020 und die dazugehörige Begründung gebilligt und gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt (Beschluss-Nr. 61/08 SR/20).

Der Geltungsbereich der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. G 1 „Knapendorfer Weg“, OT Geusa erfasst einen im Norden gelegenen Teilbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 0,96 ha.

Er umfasst die Flurstücke 29 und 30 der Flur 2 sowie Teilflächen der Flurstücke 483, 532 und 544 der Flur 5 der Gemarkung Geusa. Der Geltungsbereich ist in dem abgebildeten Lageplan dargestellt.

Mit der 2. vereinfachten Änderung ist beabsichtigt, für die im nördlichen Bereich des Plangebietes des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes ursprünglich geplante Parkfläche mit integrierter Fläche für Spielplatz und Kita die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einfamilienhäusern und die Herstellung einer Grünfläche mit integriertem Spielplatz zu schaffen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. G 1 „Knapendorfer Weg“, OT Geusa und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 24.07.2020 bis einschließlich 24.08.2020 im Stadtentwicklungsamt der Stadtverwaltung Merseburg, Lauchstädter Straße 10 in 06217 Merseburg während der Dienststunden

montags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
dienstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Stadtentwicklungsamt oder durch E-Mail mit qualifizierter Signatur an stadtentwicklung@merseburg.de abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Um einerseits ein erhöhtes Personenaufkommen und andererseits Wartezeiten zu vermeiden,   ist die Einsichtnahme nur über eine vorherige Terminreservierung möglich! Diese wird per Telefon unter 03461 445 293 und per E-Mail unter stadtentwicklung@merseburg.de entgegengenommen. Auf die geltenden Hygienevorschriften wird hingewiesen. Aternativ können die Auslegungsunterlagen auf Antrag per Mail zugesandt werden. Der Antrag ist an stadtentwicklung@merseburg.de zu richten.

Der Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. G 1 „Knapendorfer Weg“, OT Geusa und die dazugehörige Begründung sind auf der Internetseite der Stadt Merseburg unter http://www.merseburg.de/bürgerservice/stadtverwaltung/öffentliche bekanntmachungen.html abrufbar.

Merseburg, den 13.07.2020

gez. Bühligen
Oberbürgermeister