Bekanntmachung der Allgemeinen Planungsabsicht der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle zur Änderung des Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramms für den Planungsraum Geiseltal (TEP Geiseltal)

Einleitung des Planverfahrens

Die Regionale Planungsgemeinschaft Halle macht hiermit die Einleitung des Planverfahrens zur Änderung des Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramms für den Planungsraum Geiseltal gemäß § 7 Abs. 7 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 10 Landesentwicklungsgesetz (LEntwG LSA) wie folgt bekannt. Sie fordert die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 5 ROG und die Personen des Privatrechts im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 ROG sowie die Öffentlichkeit auf, Anregungen und Bedenken sowie Vorschläge für die Planänderung gemäß § 9 Abs. 1 ROG mitzuteilen.

Die Regionalversammlung hat am 10.12.2019 mit Beschluss-Nr. V/54-2019 entschieden, dass das Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramms für den Planungsraum Geiseltal zu ändern ist (TEP Geiseltal i.d.F. des Beschlusses der Landesregierung vom 25.04.2000 - 22.01432/1, veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 21/2000 am 07.07.2000)[1]. Der Planungsraum Geiseltal umfasst räumliche Teilbereiche der Gemeinden Bad Lauchstädt, Braunsbedra, Merseburg, Mücheln (alle Saalekreis) und Weißenfels (Burgenlandkreis).

Gegenstand des Planänderungsverfahrens ist die Überprüfung, Änderung bzw. Ergänzung der Festlegungen des Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramms Geiseltals (TEP Geiseltal) sowohl in Anpassung an den Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt (LEP LSA 2010) als auch durch Berücksichtigung neuer Raumnutzungsansprüche sowie weiterer raumordnerischer Erfordernisse in der Bergbaufolgelandschaft.

I. Veranlassung der Planänderung

Das Regionale Teilgebietsentwicklungsprogramm für den Planungsraum Geiseltal umfasst räumlich den Wirkungsbereich der ausgelaufenen großflächigen Tagebaue des ehemaligen Braunkohlenreviers Geiseltal (Tagebaue Mücheln, Großkayna und Kayna- Süd) und wurde mit der Veröffentlichung im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt Nr. 21/2000 S. 643 ff. am 07.07.2000 rechtswirksam.

Mit dem Inkrafttreten des Landesentwicklungsplans am 11.03.2011 (LEP LSA 2010 veröffentlicht im GVBl. LSA 6/2011) stellt sich dieser den veränderten Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Landes Sachsen- Anhalt. Diese wird geprägt durch geänderte demografische Entwicklungen, den Klimawandel sowie die Globalisierung der Wirtschaft und das weitere Fortschreiten der europäischen Integration. Gemäß Überleitungsvorschrift zum LEP LSA 2010 gelten die Regionalen Teilgebietsentwicklungspläne für Teilräume der Planungsregionen weiter fort, soweit sie den mit der vorgenannten Verordnung festgelegten Zielen der Raumordnung nicht widersprechen. Durch die Vorgaben des LEP LSA 2010 sowie durch geänderte Raumnutzungsansprüche in der Bergbaufolgelandschaft, ergibt sich ein Planänderungsbedarf für das TEP Geiseltal. Das Zweckverbandsmitglied der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle, der Landkreis Saalekreis, hat am 03.06.2019 die Änderung des TEP Geiseltal beantragt.

II. Gegenstand und Inhalt der Planänderung

Gemäß § 10 Abs. 3 LEntwG LSA legen Regionale Teilgebietsentwicklungspläne die Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest, die für eine geordnete Braunkohlen- und Sanierungsplanung erforderlich sind. Das sind unter anderem Festlegungen zu Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, zu Haldenflächen und deren Sicherheitslinien sowie Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft.

Im Zuge der Planänderung werden daher die Festlegungen des TEP Geiseltals überprüft und an die Vorgaben der raumordnerischen Erfordernisse des LEP LSA 2010 angepasst. Darüber hinaus werden die raumordnerischen Festlegungen des TEP Geiseltals hinsichtlich veränderter Raumnutzungsansprüche in der Bergbaufolgelandschaft auch unter Einbindung wirtschaftlicher Aspekte in die Nachnutzung zur Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft geprüft sowie ggf. geändert.

Folgende Planungsinhalte des TEP Geiseltals sind insbesondere betroffen:

Rechtsgrundlagen und Geltungsrahmen
Lage, Abgrenzung und Struktur des Planungsraumes
Auslaufender Braunkohlenbergbau
Grundsätze der Raumordnung und Landesentwicklung
Ziele der Raumordnung zur Entwicklung des Planungsraumes
Zeichnerische Darstellungen

III. Umweltprüfung

Gemäß § 8 Abs. 1 ROG wird der Entwurf der Planänderung des TEP Geiseltals einer Umweltprüfung unterzogen. Zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts sind gemäß § 7 Abs. 6 LEntwG LSA Stellungnahmen der in ihrem umwelt- und gesundheitsbezogenen Aufgabenbereich betroffenen unteren oder, sofern diese nicht vorhanden sind, sonstigen zuständigen Landesbehörden einzuholen (Scoping). Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Raumordnungsplans angemessener Weise verlangt werden kann. Der zu erstellende Umweltbericht enthält die Angaben nach Anlage 1 des ROG.

Im Zuge des weiteren Beteiligungsverfahrens nach den § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 7 Abs.5 LEntwG LSA wird frühzeitig für die Verfahrensbeteiligten und für die Öffentlichkeit die Gelegenheit bestehen, zum Entwurf der Planänderung des TEP Geiseltals einschließlich seiner Begründung und zum Umweltbericht Stellung zu nehmen. Gleichzeitig wird der Entwurf auch in das Internet eingestellt werden.

IV. Aufforderung zur Mitteilung von Anregungen und Bedenken sowie Vorschlägen für die Planänderung

Hiermit werden die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 5 ROG und die Personen des Privatrechts im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 ROG sowie die Öffentlichkeit aufgefordert, Anregungen und Bedenken sowie Vorschläge für die Planänderung des Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramms (TEP) Geiseltal mitzuteilen.

Die Vorschläge sind der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle

per Mail an:  info@planungsregion-halle.de
oder per Post an:

Regionale Planungsgemeinschaft Halle
Geschäftsstelle
An der Fliederwegkaserne 21
06130 Halle (Saale)

innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung, mitzuteilen.

V. Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung

Diese Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsicht der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle zur Planänderung des TEP Geiseltals erfolgt neben der Veröffentlichung in den Amtsblättern der Zweckverbandsmitglieder und im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt auch auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle unter: www.planungsregion-halle.de.

Zusätzlich erfolgt die Bekanntmachung der Planänderung des Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramms für den Planungsraum Geiseltal (TEP Geiseltal) in den Amtsblättern der vom Planungsraum berührten Kommunen Bad Lauchstädt, Braunsbedra, Merseburg, Mücheln (alle Saalekreis) und Weißenfels (Burgenlandkreis).

Halle, den 12.05.2020

gez. Götz Ulrich
Vorsitzender Regionale Planungsgemeinschaft Halle