| 1990
Beschluss über den sofortigen Stopp von Abbruchmaßnahmen in der Innenstadt
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| 1991
Beschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchungen (Einleitung der
Sanierung)
Aufnahme in das Bund-Länder-Programm zur Förderung von Maßnahmen
"Städtebaulicher Denkmalschutz – Sicherung und Erhaltung historischer
Stadtkerne"
Förmliche Festlegung des Erhaltungsgebietes "Altstadt" (Erhaltungssatzung)
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| 1993
Vorlage des Rahmenplanes für den Bereich Innenstadt
Aufnahme in das Förderprogramm "Städtebauliche Sanierungs- und
Entwicklungsmaßnahmen"
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| 1993 – 1995
Ausführung des Forschungsvorhabens EXWOST "Merseburger Innenstadt-
entwicklung im Forschungsfeld Städtebau und Wirtschaft"
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| 1994/1995
Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Innenstadt/Neumarkt"
(Sanierungssatzung)
Beschluss über die Sanierungsziele
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| 1997
1. Änderung der Erhaltungssatzung "Altstadt"
1. Änderung der Sanierungssatzung "Innenstadt/Neumarkt"
Vorlage des Rahmenplan-Entwurfes für das Teilgebiet "Neumarkt"
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| 1999
2. Änderung der Sanierungssatzung "Innenstadt/Neumarkt"
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| 2001
URBAN 21-Konzept "Innenstadt/Neumarkt"
Aufnahme der Stadt Merseburg in die Landesinitiative "URBAN 21"
Beschluss über das Stadtentwicklungskonzept
Auslobung Bundeswettbewerb "Stadtumbau Ost" und Antrag auf Teilnahme
der Stadt Merseburg
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| 2001 – 2004
Fortschreibung des Rahmenplanes "Innenstadt/Neumarkt" einschließlich
Verkehrskonzept
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| 2002
"Zukunftskonferenz" zur Entwicklung des Dom-Schloss-Bereiches
Wettbewerbsbeitrag der Stadt Merseburg
Aufnahme in das Förderprogramm "Stadtumbau Ost"
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| 2003
2. Änderung der Erhaltungssatzung "Altstadt"
"Stadt – Dom – Schloss" Entwicklungskonzept für den Dom-Schloss-Bereich
Die Stadt belegt Platz 2 im landesweiten Wettbewerb "Auf dem Weg zur
barrierefreien Kommune".
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| 2004
2. Zukunftskonferenz
Beginn der Umsetzung des aktuellen Verkehrskonzeptes
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| 2005
Billigung des fortgeschriebenen Rahmenplanes "Innenstadt/Neumarkt" und
Beschluss über die konkretisierten Sanierungsziele
Bestätigung als IBA-Stadt mit dem Konzept "Neue Milieus - Neue Chancen"
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| 2008
3. Änderung der Sanierungssatzung "Innenstadt/Neumarkt" |