StadtsanierungSeit 1991 erhält die Stadt Merseburg umfangreiche Fördermittel aus städtebaulichen Programmen, die jährlich fortgeschrieben werden. Der Einsatz der bisher ca. 47,95 Mio EURO Städtebaufördermittel ist überall in der Innenstadt sichtbar.
Dazu gehören nicht nur die städtischen Aktivitäten, sondern auch die Initiativen vieler privater Eigentümer.
Das Sanierungsgebiet "Innenstadt/Neumarkt" der Stadt Merseburg umfasst eine Fläche von 71,22 ha.
Das Erhaltungsgebiet "Altstadt" umfasst eine Fläche von 24 ha.
Die Geltungsbereiche des Sanierungsgebietes und des Erhaltungsgebietes sind in dem Übersichtsplan erkennbar.
1. Ziel und Zweck der Durchführung einer Sanierungsmaßnahme
Bereits im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen (1991/1992) wurden in der Merseburger Innenstadt städtebauliche Mängel und Missstände festgestellt.
Es wurde nachgewiesen, dass eine Vielzahl von Wohnungen und gewerblichen Räumlichkeiten nicht den üblichen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entsprechen.
Ein weiterer Ansatzpunkt für die Durchführung der Sanierung ist die Tatsache, dass die Stadt Merseburg als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums erhebliche zentralörtliche Aufgaben wahrzunehmen hat. Hierzu gehört auch die Versorgung der Bewohner der Stadt und des Umlandes mit kulturellen und Verwaltungseinrichtungen sowie ein angemessenes Angebot an Einzelhandels-einrichtungen.
Darüber hinaus müssen die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklungsfähigkeit des Gebietes geschaffen bzw. verbessert werden.
Zu den wichtigsten Zielen der Stadtsanierung gehören
- die funktionale und städtebauliche Aufwertung der Merseburger Innenstadt
- die Verbesserung der infrastrukturellen Ausstattung
- die Schaffung von Arbeitsplätzen und vor allem
- die Erweiterung der touristischen Infrastruktur.
2. Sanierungsaufgaben
Aufgaben der Stadt
Ordnungsmaßnahmen:
- Bodenordnung einschließlich Grunderwerb
- sanierungsbedingte Umzüge von Bewohnern und Betrieben
- Freilegung von Grundstücken
- Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen
- vorbereitende Maßnahmen zur Durchführung von Baumaßnahmen
Baumaßnahmen:
- Modernisierung und Instandsetzung von öffentlichen Gebäuden
- Sanierung von Straßen, Wegen, Plätzen und Grünanlagen
Maßnahmen nach Abschluss der Sanierung:
- Aufhebung der Sanierungssatzung durch die Stadt Merseburg
- Erhebung der Ausgleichsbeträge von allen Grundstückseigentümern im
Sanierungsgebiet
- Schlussabrechnung der Fördermittel
Aufgaben der Eigentümer
Baumaßnahmen:
- Modernisierung und Instandsetzung der Gebäude
- Neubebauung
- Ersatzbauten
- Errichtung oder Erneuerung von Gemeinbedarfs- und Folgereinrichtungen
3. Die Bedeutung der Stadtsanierung für den einzelnen Bürger
Nach Inkrafttreten der Sanierungssatzung (August 1995) hat die Stadt das Grundbuchamt darüber informiert, dass in den Grundbüchern der von der Sanierungssatzung betroffenen Grundstücke der so genannte "Sanierungsvermerk" einzutragen ist.
Dieser Sanierungsvermerk hat lediglich Hinweisfunktion und stellt keine wertbeeinflussende Belastung des Grundstückes dar. Der Sanierungsvermerk soll u.a. einen potentiellen Erwerber darauf hinweisen, dass das Grundstück in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt.
Im Sanierungsgebiet gibt es verschiedene Genehmigungspflichten, die bei der Durchführung von Maßnahmen in diesem Gebiet zu beachten sind.
Diese betreffen jegliche bauliche Änderungen sowie auch Nutzungsänderungen von bebauten und unbebauten Grundstücken. Ebenso sind Miet- oder Pachtverhältnisse, die für einen längeren Zeitraum als ein Jahr abgeschlossen werden, genehmigungspflichtig. Weiterhin sind die Eintragung von Baulasten, Grundstücksteilungen sowie die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken genehmigungspflichtig. Diese Genehmigungen dürfen nur versagt werden, wenn das beantragte Vorhaben die Ausführung der Sanierung unmöglich macht oder wesentlich erschwert oder den Zielen der Sanierung zuwiderläuft.
Durch diese rechtlichen Regelungen will der Gesetzgeber spekulative Entwicklungen auf dem Grundstücksmarkt verhindern, die infolge der Aussicht auf Sanierung bzw. ihre Vorbereitung oder Durchführung auftreten können. Grundstückseigentümer dürfen keine Vorteile aus der Tatsache ziehen, dass ihr Grundstück/Haus im Sanierungsgebiet liegt, ohne eigene finanzielle Mittel hierfür aufgewendet zu haben.
Im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet werden von den Grundstücks-eigentümern keine Ausbau- und Erschließungsbeiträge für Herstellung, Erweiterung und Verbesserung von Erschließungsanlagen erhoben.
Statt dessen findet nach Abschluss der gesamten Sanierungsmaßnahme eine sogenannte Ausgleichsbetragserhebung statt. Diese Ausgleichsbeträge werden nicht von der Stadt ermittelt, sondern vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim zuständigen Katasteramt. Gegenstand der Ermittlung ist die durch die Sanierung bedingte Bodenwerterhöhung.
Außer Betracht bleiben dabei Werterhöhungen, die der Eigentümer aufgrund eigener Aufwendungen veranlasst hat. Herauszustellen ist, dass lediglich die Werterhöhung von Grundstücken ermittelt wird und nicht die etwaige Erhöhung des Gebäudewertes. Diese Maßnahme dient dazu, die Eigentümer im Sanierungsgebiet in angemessener Form an der Finanzierung der Gesamtmaßnahme zu beteiligen. Damit wird eine Besserstellung gegenüber Eigentümern außerhalb von förmlich festgelegten Sanierungsgebieten vermieden.
4. Beratung und Förderung von Eigentümern
Eine wesentliche Aufgabe der Stadt besteht darin, die Eigentümer bei ihren Maßnahmen zu unterstützen und zu beraten. Dazu können bei den Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes Termine vereinbart werden.
Es besteht die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz – Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne" im Erhaltungsgebiet oder "Städtebauliche Sanierungs- und Ent-wicklungsmaßnahme (Stadtsanierung)".
Hierzu hat der Stadtrat der Stadt Merseburg eine Förderrichtlinie beschlossen, um die Gleichbehandlung aller Fördermittelempfänger zu gewährleisten.
Voraussetzungen für die Förderung sind:
- Die baulichen Anlagen müssen auf Grundstücken innerhalb des förmlich
festgelegten Sanierungsgebietes "Innenstadt/Neumarkt" bzw. im Geltungsbereich
der Erhaltungssatzung "Altstadt" liegen.
- Vorhaben werden nur gefördert, wenn sie auf Gebäude oder Flächen entfallen,
die Eigentum des Antragstellers sind oder wenn der Antragsteller
Erbbauberechtigter ist.
- Die Gestaltung der Gebäude und die Nutzung des Grundstückes sowie die
Verwendung der Baumaterialien müssen mit der Stadt Merseburg und der jeweils
zuständigen Denkmalschutzbehörde einvernehmlich abgestimmt sein und den
Sanierungszielen entsprechen.
- Die jeweils gültigen Bau- und Gestaltungsvorschriften sind einzuhalten.
Es besteht auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von steuerlichen Vergünstigungen, wenn Grundstücke im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.
Folgende Schritte für den Weg zum sanierten Haus mit Hilfe von Förderungsmitteln:
- kostenlose Beratung durch das Stadtentwicklungsamt
- Vorlage einer Kostenschätzung
- Einholen der erforderlichen Genehmigungen, z.B.:
- sanierungsrechtliche Genehmigung
- denkmalrechtliche Genehmigung
- Baugenehmigung
- Vorlage des Finanzierungsnachweises des Antragstellers
- Abschluss einer Fördervereinbarung zwischen Eigentümer/Erbbauberechtigten und
der Stadt Merseburg
- Bauausführung gemäß der Fördervereinbarung
- Auszahlung der Städtebaufördermittel gemäß Fördervereinbarung
- Vorlage der Bauabnahmeprotokolle
Folgende Formulare zum Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung können Sie hier herunterladen:
Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung für baugenehmigungspflichtige
Vorhaben
Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung für baugenehmigungsfreie
Vorhaben
5. Ansprechpartner für Beratung und Fördermittelbeantragung
Gern sind die Mitarbeiterinnen des Stadtentwicklungsamtes bereit, Sie bei der Durchführung der Sanierung zu unterstützen und zu beraten. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen zu den einzelnen Themenbereichen an die nachfolgend genannten Mitarbeiterinnen:
| Frau Dr. Kaaden | Amtsleiterin | 03461/445 220 | | | buergermeisterin@merseburg.de | | | Frau Marschal | Sanierungsberatung | 03461/445 294 | | | | | | Frau Fuchs | Förderung | 03461/445 250 | | | | | | Frau Schröder | Förderung | 03461/445 261 | | | | |
Mit Hilfe des Menüs links können Sie sich über die vielfältigen Aktivitäten informieren.
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