StadtentwicklungStadtplanung in Merseburg geht alle Einwohnerinnen und Einwohner an.
Von Fragen der Gestaltung der unmittel-baren Nachbarschaft bis hin zu generellen Leitlinien der Stadtentwicklung - immer ist auch die Stadtplanung involviert. Die dafür Verantwortlichen arbeiten im Stadtentwicklungsamt in der Lauchstädter Str. 10.
Die rechtlichen Mittel zur Gestaltung und Durchsetzung städtebaulicher Ziele sind der Flächennutzungsplan (FNP) und der Bebauungsplan (B-Plan).
Während der Flächennutzungsplan die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen darstellt, bestimmt der Bebauungsplan für einzelne Baugebiete die Bebaubarkeit in der Regel abschließend und damit rechtsverbindlich. Für Bauinteressenten ist somit der Bebauungsplan auf der Grundlage des geltenden Planungsrechts das bestimmende Planwerk.
Der Bebauungsplan wird als gemeindliche Satzung vom Stadtrat beschlossen. Dem voraus geht ein umfangreiches Planaufstellungsverfahren, das auch eine mehrfache Beteiligung der Öffentlichkeit vorsieht. So wird im Rahmen der so genannten vorgezogenen Bürgerbeteiligung die Öffentlichkeit gleich zu Beginn des Planaufstellungsverfahrens über die allgemeinen Ziele und Zwecke des zukünftigen Bebauungsplanes informiert. Selbstverständlich gibt es hier schon die Möglichkeit, erste Anregungen und Bedenken zu der vorgestellten Planung vorzubringen. Im weiteren Aufstellungsverfahren erfolgt dann die öffentliche Auslegung des Entwurfes des zukünftigen Bebauungsplanes. Auch hier können wiederum Anregungen und Bedenken zu der ausgelegten Planung vorgebracht werden. Über die insgesamt im Lauf des Aufstellungsverfahrens vorgebrachten Anregungen und Bedenken entscheidet der Stadtrat vor dem abschließenden Satzungsbeschluss. Folgt er einen der vorgebrachten Argumente, so wird der Bebauungsplan zur Überarbeitung an die Verwaltung zurückverwiesen, um nach erneuter öffentliche Auslegung dann abschließend als gemeindliche Satzung beschlossen zu werden.
Die Öffentlichkeit erhält Kenntnis über anstehende Planaufstellungsverfahren derzeit über das Amtsblatt. Um das Beteiligungsverfahren transparenter zu gestalten, wird als zusätzliche Dienstleistung auch über die örtliche Presse informiert und soll zukünftig auch im Internet auf anstehende Verfahren hingewiesen werden. Hierzu sind die Seiten Aktuelle Bebauungsplanverfahren und Flächennutzungsplan und seine aktuellen Änderungsverfahren eingerichtet worden.
Schwerpunktaufgaben des Stadtentwicklungsamtes:Stadtplanung | - | Stadtentwicklungsplanung
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| | - | Bauleitplanung
| | - | Verkehrs- und Infrastrukturplanung
| | - | Gemeindliches Einvernehmen
| | - | Bescheide und Bescheinigungsrichtiglinien |
Wirtschaftsförderung | - | Firmenansiedlungen
| | - | Existenzgründerbefreiung
| | - | Fördermittel/ consulting
| | - | Messen und Ausstellungen |
Stadtsanierung | - | Städtebauliche Sanierungs-, Entwicklungs- und Dorferneuerungsmaßnahmen
| | - | Städtebauanförderungen
| | - | Stadtgestaltung |
Folgende (Übersichts-)Pläne können Sie hier einsehen: Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs*
Folgende Satzungen und Richtlinien der Stadt Merseburg können Sie hier als PDF-Datei herunterladen: Richtlinie für Fördermittel*
Infos zu § 7h EStG*
Baumschutz-Verordnung (Innenbereich)*
Sondernutzungs-Satzung*
Sondernutzungsgebühren-Satzung*
Verwaltungskosten-Satzung*
Baumschutz-Verordnung des Landkreises Merseburg-Querfurt (Außenbereich)*
 | weitere Satzungen der Stadt Merseburg finden Sie hier |
Zu folgenden Gesetzen stellen wir Ihnen Links zur Verfügung: Baugesetzbuch (BauGB)
Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA)*
Nachbarschaftsgesetz (NbG)*
Denkmalschutzgesetz (DSchG)
Kontakt: StadtentwicklungsamtStadtverwaltung Merseburg
Stadtentwicklungsamt
Lauchstädter Str. 10
06217 Merseburg
Öffnungszeiten:| Montag, Mittwoch, Donnerstag | 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 15:30 Uhr | |
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr | |
| Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr | |
| Telefon: | siehe unten | |
| Fax: | (03461) 445 238 |
Stadtentwicklung@merseburg.de
Die Mitarbeiter/innen des Stadtentwicklungsamtes:|
| Frau Dr. Kaaden | Amtsleiterin | 03461/445220 | | | buergermeisterin@merseburg.de | | | Frau Hanke | Sekretariat | 03461/445293 | | | stadtplanung@merseburg.de | | | | wirtschaftsfoerderung@merseburg.de | | | Frau Winter-Schulz | Sachgebietsleiterin Stadtplanung und Wirtschaftsförderung | 03461/445292 | | Frau Marschal | Sachgebietsleiterin Stadtsanierung | 03461/445294 | | Herr Bachmann | Sachbearbeiter | 3461/445464 | | Frau Sandring | Sachbearbeiterin | 03461/445464 | | Frau Olbrich | Sachbearbeiterin Raumordnungsinfrastruktur und Verkehrsplanung | 03461/445265 | | Frau Spieß | Sachbearbeiterin Stadtplanung (zuständig für Merseburg-Mitte, Merseburg-West, Teilbereich Merseburg-Nord und Merseburg-Süd, OT Beuna, Gemeinde Geusa) Flächennutzungspläne Beuna und Geusa | 03461/445388 | | Frau Stephan | Sachbearbeiterin Stadtplanung (zuständig für Merseburg-Mitte, Teilbereich Merseburg-Nord und Merseburg-Süd, Merseburg-Ost OT Beuna, OT Meuschau und Trebnitz) Sachbearbeiterin Fördermittel Stadtumbau Ost-Rückbau | 03461/445296 | | Frau Rockendorf | Sachbearbeiterin Grünplanung | 03461/445445 | | Frau Fuchs | Sachbearbeiterin Fördermittel Städteumbau/ Denkmalschutz und Dorferneuerung | 03461/445250 | | Frau Schröder | Sachbearbeiterin Fördermittel Stadtsanierung und Stadtumbau Ost-Aufwertung | 03461/445261 | | Frau Weber | Sachbearbeiterin Fördermittel | 03461/445467 | | Frau Wache | Zeichnerin | 03461/445295 | | Frau Schönrath | Bearbeitung Baugenehmigungsverfahren im Rahmen des Einvernehmens der Gremien | 03461/445291 | | Frau Tietze | Sachbearbeiterin Haushalt | 03461/445260 |
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