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Stadtentwicklung

Stadtplanung in Merseburg geht alle Einwohnerinnen und Einwohner an.

 


Von Fragen der Gestaltung der unmittel-baren Nachbarschaft bis hin zu generellen Leitlinien der Stadtentwicklung - immer ist auch die Stadtplanung involviert. Die dafür Verantwortlichen arbeiten im Stadtentwicklungsamt in der Lauchstädter Str. 10.

 

Die rechtlichen Mittel zur Gestaltung und Durchsetzung städtebaulicher Ziele sind der Flächennutzungsplan (FNP) und der Bebauungsplan (B-Plan).

Während der Flächennutzungsplan die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen darstellt, bestimmt der Bebauungsplan für einzelne Baugebiete die Bebaubarkeit in der Regel abschließend und damit rechtsverbindlich. Für Bauinteressenten ist somit der Bebauungsplan auf der Grundlage des geltenden Planungsrechts das bestimmende Planwerk.

 

Der Bebauungsplan wird als gemeindliche Satzung vom Stadtrat beschlossen. Dem voraus geht ein umfangreiches Planaufstellungsverfahren, das auch eine mehrfache Beteiligung der Öffentlichkeit vorsieht. So wird im Rahmen der so genannten vorgezogenen Bürgerbeteiligung die Öffentlichkeit gleich zu Beginn des Planaufstellungsverfahrens über die allgemeinen Ziele und Zwecke des zukünftigen Bebauungsplanes informiert. Selbstverständlich gibt es hier schon die Möglichkeit, erste Anregungen und Bedenken zu der vorgestellten Planung vorzubringen.

Im weiteren Aufstellungsverfahren erfolgt dann die öffentliche Auslegung des Entwurfes des zukünftigen Bebauungsplanes. Auch hier können wiederum Anregungen und Bedenken zu der ausgelegten Planung vorgebracht werden. Über die insgesamt im Lauf des Aufstellungsverfahrens vorgebrachten Anregungen und Bedenken entscheidet der Stadtrat vor dem abschließenden Satzungsbeschluss. Folgt er einen der vorgebrachten Argumente, so wird der Bebauungsplan zur Überarbeitung an die Verwaltung zurückverwiesen, um nach erneuter öffentliche Auslegung dann abschließend als gemeindliche Satzung beschlossen zu werden.

 

Die Öffentlichkeit erhält Kenntnis über anstehende Planaufstellungsverfahren derzeit über das Amtsblatt. Um das Beteiligungsverfahren transparenter zu gestalten, wird als zusätzliche Dienstleistung auch über die örtliche Presse informiert und soll zukünftig auch im Internet auf anstehende Verfahren hingewiesen werden. Hierzu sind die Seiten Aktuelle Bebauungsplanverfahren und Flächennutzungsplan und seine aktuellen Änderungsverfahren eingerichtet worden.



Schwerpunktaufgaben des Stadtentwicklungsamtes:

Stadtplanung

-Stadtentwicklungsplanung
-Raumordnung
-Bauleitplanung
-Verkehrs- und Infrastrukturplanung
-Gemeindliches Einvernehmen
-Bescheide und Bescheinigungsrichtiglinien

 

Wirtschaftsförderung

-Firmenansiedlungen
-Existenzgründerbefreiung
-Fördermittel/ consulting
-Messen und Ausstellungen

 

Stadtsanierung

-Städtebauliche Sanierungs-, Entwicklungs- und Dorferneuerungsmaßnahmen
-Städtebauanförderungen
-Stadtgestaltung

Folgende (Übersichts-)Pläne können Sie hier einsehen:

rechtskräftige und im Verfahren befindliche Bebauungspläne
der Flächennutzungsplan von Merseburg (ggf. mit im Verfahren befindlichen Änderungen)
öffentliche Parkplätze im Stadtzentrum

  Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs*

Kindertagesstätten und -horte
Natur- und Landschaftsschutzgebiete
öffentliche Grünflächen
Rad- und Wanderwege
Schulen
Sportstätten

Folgende Satzungen und Richtlinien der Stadt Merseburg können Sie hier als PDF-Datei herunterladen:

  Richtlinie für Fördermittel*

  Infos zu § 7h EStG*

  Baumschutz-Verordnung (Innenbereich)*

  Sondernutzungs-Satzung*

  Sondernutzungsgebühren-Satzung*

  Verwaltungskosten-Satzung*

  Baumschutz-Verordnung des Landkreises Merseburg-Querfurt (Außenbereich)*

weitere Satzungen der Stadt Merseburg finden Sie hier

Zu folgenden Gesetzen stellen wir Ihnen Links zur Verfügung:

  Baugesetzbuch (BauGB)

  Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA)*

  Nachbarschaftsgesetz (NbG)*

  Denkmalschutzgesetz (DSchG)



Kontakt: Stadtentwicklungsamt

Stadtverwaltung Merseburg

Stadtentwicklungsamt

Lauchstädter Str. 10

06217 Merseburg

 

 

Öffnungszeiten:

Montag, Mittwoch, Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 15:30 Uhr 
Dienstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr 
Telefon: siehe unten 
Fax: (03461) 445 238 

 Stadtentwicklung@merseburg.de

Die Mitarbeiter/innen des Stadtentwicklungsamtes:

Name Aufgaben/Funktion/eMail Telefon 
Frau Dr. Kaaden Amtsleiterin 03461/445220 
  buergermeisterin@merseburg.de   
Frau Hanke Sekretariat 03461/445293 
  stadtplanung@merseburg.de  
  wirtschaftsfoerderung@merseburg.de  
Frau Winter-Schulz Sachgebietsleiterin Stadtplanung und Wirtschaftsförderung 03461/445292 
Frau Marschal Sachgebietsleiterin Stadtsanierung 03461/445294 
Herr Bachmann Sachbearbeiter 3461/445464 
Frau Sandring Sachbearbeiterin 03461/445464 
Frau Olbrich Sachbearbeiterin Raumordnungsinfrastruktur und Verkehrsplanung  03461/445265 
Frau Spieß Sachbearbeiterin Stadtplanung (zuständig für Merseburg-Mitte, Merseburg-West, Teilbereich Merseburg-Nord und Merseburg-Süd, OT Beuna, Gemeinde Geusa) Flächennutzungspläne Beuna und Geusa  03461/445388 
Frau Stephan Sachbearbeiterin Stadtplanung (zuständig für Merseburg-Mitte, Teilbereich Merseburg-Nord und Merseburg-Süd, Merseburg-Ost OT Beuna, OT Meuschau und Trebnitz) Sachbearbeiterin Fördermittel Stadtumbau Ost-Rückbau 03461/445296 
Frau Rockendorf Sachbearbeiterin Grünplanung 03461/445445 
Frau Fuchs Sachbearbeiterin Fördermittel Städteumbau/ Denkmalschutz und Dorferneuerung 03461/445250 
Frau Schröder Sachbearbeiterin Fördermittel Stadtsanierung und Stadtumbau Ost-Aufwertung 03461/445261 
Frau Weber Sachbearbeiterin Fördermittel 03461/445467 
Frau Wache Zeichnerin 03461/445295 
Frau Schönrath Bearbeitung Baugenehmigungsverfahren im Rahmen des Einvernehmens der Gremien 03461/445291 
Frau Tietze Sachbearbeiterin Haushalt 03461/445260 

 

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