Gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter: Erlaubnispflicht ab 01.08.2018

Quartier Tiefer Keller 05

Für die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter/ in  wird seit dem 01. August 2018 eine Erlaubnis benötigt. Rechtsgrundlage dafür ist das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter (BGBl. Teil I Nr. 69, ausgegeben am 23.10.2017).

Eine Antragstellung für die Erlaubnis kann ab sofort bei der Gewerbebehörde der Stadt Merseburg erfolgen.

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