Abschlagszahlungen sind noch bis Ende des Jahres 2020 möglich

Schlussabrechnung der Sanierungsmaßnahme Innenstadt/Neumarkt erfolgt

Nur noch bis Jahresende können Eigentümer, deren Grundstücke im Sanierungsgebiet Innenstadt/Neumarkt der Stadt Merseburg liegen, die Möglichkeit der freiwilligen Ablösung des Ausgleichsbetrages mit einem Abschlag von 10% nutzen. Betroffene Eigentümer sollten sich möglichst schnell entscheiden und mit dem Stadtentwicklungsamt Kontakt aufnehmen, ob sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen. Da die Schlussabrechnung der Sanierungsmaßnahme „Innenstadt/Neumarkt“ mit Ende des Jahres 2020 erfolgt, kann die Stadt Merseburg danach keine Abschlagszahlung mehr zulassen. Ab dem 1. Januar 2021 wird der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsbetrag in vollem Umfang mit Bescheid durch die Kommune erhoben. In diesem Fall werden die betroffenen Grundstückseigentümer rechtzeitig informiert.

Was sind Ausgleichsbeträge?

Im § 154 Abs. 1 BauGB ist geregelt: Der Eigentümer eines im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks hat zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes seines Grundstücks entspricht. Die Bodenwertsteigerungen werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte Sachsen-Anhalt ermittelt. Der Gegenwert für die Ausgleichsbeträge ist die Verbesserung des Wohnumfeldes im Ergebnis der Sanierungsmaßnahme.

Vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages

Mit Beginn des Jahres 2007 hat die Stadt Merseburg Eigentümern die Möglichkeit angeboten, den Ausgleichsbetrag vorzeitig abzulösen. Im Rahmen einer Ablösevereinbarung zwischen Eigentümer und Stadt Merseburg kann seit dem die freiwillige Ablösung des Ausgleichsbetrages vereinbart werden. Von dieser Regelung haben betroffene Eigentümer rege Gebrauch gemacht.

Wofür werden Ausgleichsbeträge verwendet?

Die Stadtsanierungsmaßnahme für das Sanierungsgebiet Innenstadt/ Neumarkt läuft seit 1995. Für viele Projekte wurden seitdem über 30 Mio € Fördermittel aus dem Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen - Stadtsanierung“ eingesetzt. Ausgleichsbeträge wurden und werden für Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet Innenstadt/ Neumarkt verwendet. Die meisten Gelder sind bereits in zahlreiche öffentliche Maßnahmen geflossen, z.B. in den Straßenbau Neumarkt, zur Sanierung des Mühlbergs, der Apothekerstraße, der König-Heinrich-Straße.

Was ist in diesem Jahr geplant?

In diesem Jahr sind im städtischen Haushalt Bauleistungen in Höhe von rund. 1,9 Mio € für wichtige Straßensanierungen im Sanierungsgebiet Innenstadt/ Neumarkt eingeplant. Die Sanierung der Oberaltenburg einschließlich Stufenstraße, der Brauhausstraße, der Straße Kloster, der Krautstraße, der Meuschauer Straße und Grüner Markt/Rathausvorplatz werden vorgenommen. Die Kosten werden komplett durch Ausgleichsbeträge, die Eigentümer im Sanierungsgebiet zu entrichten haben, gedeckt.

Sind Sie als Eigentümer betroffen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um von der Möglichkeit der Abschlagszahlung Gebrauch zu machen. Im Stadtentwicklungsamt werden Sie gerne ausführlich zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen beraten.

Ansprechpartnerin:
Frau Marschal
Tel.: 03461 / 445 294
E-Mail: stadtentwicklung@merseburg.de

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SONDERFÜHRUNG MIT BESICHTIGUNG DER FÜRSTENGRUFT

28.04.2024 ab 14:00 Uhr

Immer am letzten Sonntag im Monat führen wir Sie hinab in die eindrückliche Fürstengruft des Merseburger Doms. Die drei mittelalterlichen Kapellen wurden zwischen dem 13. und 16. Jahrhundert errichtet, jedoch erst im 17. Jahrhundert durch Herzog Christian I. zu Sachsen-Merseburg zur Begräbnisstätte seines Hauses bestimmt.

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Preisinformation

5,00 €

Veranstaltungsort(e)
Dom zu Merseburg
06217 Merseburg
Domplatz
Veranstalter
06618 Naumburg (Saale)
Domplatz 19
Vorverkaufsort(e)
06217 Merseburg
Domplatz 7
Fürstengruft(c)Vereinigte Domstifter Foto Falko MatteFürstengruft(c)Vereinigte Domstifter Foto Falko Matte