Hinweise des Einwohnermeldewesens

Anmeldung einer Wohnung

  • Sie sind innerhalb der Stadt in eine neue Wohnung umgezogen
  • Sie sind aus einer anderen Stadt in Deutschland neu nach Merseburg gezogen
  • Sie sind aus dem Ausland nach Merseburg gezogen.


Innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden.

Diese Anmeldung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung im Alten Rathaus der Stadt Merseburg, Burgstraße 1, 06217 Merseburg vornehmen; Sie erhalten eine Meldebestätigung. Bewahren Sie diese bitte sorgfältig auf, da die Meldebestätigung auch als Nachweis für andere Institutionen dient.     

Hinweise:
Eine schriftliche Anmeldung ist nicht möglich.

Voraussetzungen 

Persönliche Vorsprache oder Vertretung durch eine andere Person

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich oder sie werden durch eine andere Person vertreten. Bei der Abgabe des Anmeldeformulars und der übrigen erforderlichen Unterlagen können Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Die von Ihnen beauftragte Person muss in der Lage sein, die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Das Anmeldeformular müssen Sie eigenhändig unterschreiben.


Erforderliche Unterlagen

Identitätsnachweis

Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige.
Bitte bringen Sie alle genannten und Ihnen vorliegenden Dokumente für alle umziehenden Personen mit.

Personenstandsurkunden

Zudem bringen Sie die vorhandenen Personenstandsurkunden mit. (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde).

Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers (Vermieter)

Seit dem 1. November 2015 ist der Wohnungsgeber verpflichtet, dem Meldepflichtigen den Einzug innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und Namen der meldepflichtigen Personen.

Mietvertrag der bezogenen Wohnung

Gebühren
gebührenfrei