Informationen für den Verlierer

Bitte beachten Sie, dass es unter Umständen einige Zeit dauern kann, bis eine Fundsache im Fundbüro gemeldet oder abgegeben wird.

Bei Ausweispapieren, Krankenkassenkarten und EC-Karten ermitteln wir Ihren Wohnsitz und verständigen Sie automatisch oder wir benachrichtigen Ihre Krankenkasse bzw. Ihr Geldinstitut.

Sofern Sie eine Geld- oder Kreditkarte verloren haben, sollten Sie diese Karte unbedingt sperren lassen.

Sperr-Notruf

In Deutschland gibt es eine einheitliche Rufnummer zum Sperren von EC- und Kreditkarten, digitalen Signaturen, Krankenkassenkarten, Mitarbeiter-Ausweisen, Kundenkarten oder sensiblen Online-Berechtigungen des Internets! Der Sperr-Notruf 116 116 ist täglich 24 Stunden verfügbar und im Inland gebührenfrei erreichbar.
Aus dem Ausland wählen Sie bitte: +49 116 116

Handy

Das Fundbüro erfasst die Gerätedaten (Kartennummer / IMEI-Nummer) gefundener Handys und meldet diese an die jeweiligen Mobilfunkanbieter weiter. Eine Benachrichtigung der Berechtigten über den Fund erfolgt ausschließlich durch die Mobilfunkanbieter.
Danach kann das Mobilfunktelefon beim Fundbüro abgeholt werden. Die Aushändigung ist nur gegen Vorlage einer Originalrechnung / Kaufbeleg des Mobilfunkanbieters, Personaldokument sowie des Fundanschreibens möglich. Bei Suchanfragen an das Fundbüro bitten wir Sie, Ihre Kartennummer oder IMEI-Nummer bereitzuhalten. Diese Angaben finden Sie auf der Rechnung des Mobilfunkanbieters oder auf der Originalverpackung des Handys.

Fahrrad

Wenn Sie Ihr Fahrrad vermissen, sollten Sie eine Diebstahlanzeige bei der Polizei machen, damit diese tätig werden kann. Die Diebstahlanzeige ist zwingende Voraussetzung für die Aushändigung eines Fahrrades an den Berechtigten und für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen. Sollte sich später das Fahrrad als nicht gestohlen erweisen, müssen Sie die Anzeige zurücknehmen. Zu Fahrrädern können Sie keine telefonische Auskunft erhalten. Bitte suchen Sie das Fundbüro persönlich auf.

Abholung

Bei der Abholung eines verlorenen Gegenstandes hat der Verlierer sich als rechtmäßiger Eigentümer auszuweisen (Personaldokument). Dieser Nachweis ist durch eine genaue Beschreibung des Gegenstandes und ggf. des Inhaltes sowie durch Angabe von Ort und Zeit des Verlustes glaubhaft zu machen. Außerdem hat er die festgesetzten Gebühren und etwaige sonstige Auslagen und Kosten zu begleichen. Erforderliche Unterlagen:

Personaldokument

Eigentumsnachweis, z.B. Kaufvertrag, Kassenbeleg, Zweitschlüssel, Fotos

Gegenstandsbeschreibung

bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: ggf. Vordruck der Versicherung

ggf. Bestätigung der Diebstahlanzeige der Polizei unter Vorlage der Tagebuchnummer