Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Benutzung der Tourist-Information in der Stadt Merseburg

Der Stadtrat der Stadt Merseburg beschließt die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. Zweck und Aufgaben der Tourist-Information

  1. Die Stadt Merseburg betreibt die Tourist-Information Merseburg als öffentliche Einrichtung.
  2. Die Tourist-Information erledigt in ihrer Funktion als Dienstleistungseinrichtung und erster Anlaufpunkt für Gäste und Besucher der Stadt Aufgaben touristischer und kultureller Angelegenheiten. Sie erfüllt insbesondere die Aufgaben:

    1. Informationen und Informationsmaterial über die Stadt, Stadtgeschichte und der Region sowie über touristische und kulturelle Einrichtungen und Vorhaben der Stadt vorzuhalten,
    2. den Verkauf touristischer Erzeugnisse und Souvenirs sowie von Eintrittskarten vorzunehmen,
    3. Unterkünfte zu vermitteln, 
    4. Stadtführungen zu organisieren,
    5. touristische Vorhaben und Programme einschließlich ihrer gastronomischen Sicherstellung zu vermitteln.

  3. Die Tourist-Information kann in dem im Abs. 2 genannten Rahmen für Dritte per Vertrag tätig werden. Ein Rechtsanspruch zur Nutzung der Tourist-Information leitet sich daraus
    nicht ab. Die Entscheidung zur Annahme oder Ablehnung von Verträgen trifft der Oberbürgermeister.


2. Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Tourist-Information werden durch Aushang an Ort und Stelle bekannt
gegeben.

3. Benutzung der Tourist-Information und Entgelte

  1. Die Inanspruchnahme von bestimmten Serviceleistungen der Tourist-Information ist entgeltpflichtig. Die Erhebung von Entgelten ist in der Entgeltordnung geregelt.
  2. Die übrige Benutzung der Tourist-Information ist kostenfrei, sofern sie
    - mit dem Zweck der unmittelbaren Förderung von Kultur und Tourismus bzw. zugunsten gemeinnütziger Zwecke im Sinne der Abgabeordnung,
    - nicht mit dem Zweck der Erzielung von Einnahmen,
    - nicht kommerziell im Sinne einer erwerbswirtschaftlichen Betätigung (das trifft zu auf alle Gewerbegebiete im Sinne der Gewerbeordnung und freie Berufsgruppen) erfolgt.
  3. Das Aufstellen von Werbeträgern (z. B. Plakataufsteller) und das Anbringen und Auslegen von Werbematerial ist nur nach vorheriger Absprache gestattet. Ein Anspruch auf die Gestattung besteht nicht.
  4. Das Anbieten und Erbringen sonstiger Leistungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Erlaubnis der Stadt Merseburg gestattet. Auf die Erteilung dieser Erlaubnis besteht kein Anspruch. Die Erlaubnis wird unbeschadet sonstiger erforderlicher Genehmigungen erteilt.
  5. In der Tourist-Information können Ausstellungen und Veranstaltungen durch Dritte stattfinden, sofern der reguläre Geschäftsbetrieb nicht gestört und der Aufgabenbestimmung der Tourist-Information Rechnung getragen wird. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung der Tourist-Information besteht nicht.


4. Entgelte

Die Erhebung von Entgelten ist in der Entgeltordnung für die Benutzung der Tourist-Information in der Stadt Merseburg geregelt.

5. Inkrafttreten und Bekanntgabe

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Benutzung der Tourist-Information treten ab dem 01.10.2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung des Fremdenverkehrsbüros „Merseburg-Information“ und Kostentarif vom 03.11.2000, Beschluss Nr. 85/10 SR/00 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 13/2000 am 20.11.2000), außer Kraft.

Merseburg, den 10.09.2010
gez. Bühligen
Oberbürgermeister